Nein zur gewerbefeindlichen Abfallsteuer

Der Grosse Rat wird sich diesen Mittwoch mit einer auf den ersten Blick harmlos wirkenden Motion befassen, welche die Einführung eines sogenannten «Sauberkeitsrappens» verlangt. Dahinter verbirgt sich jedoch nicht nur die Forderung nach einer neuen Abfallsteuer für Gewerbetreibende, sondern auch die Idee, dass nicht der fehlbare Konsument, sondern die Verkaufsbetriebe für die Littering-Problematik verantwortlich sind. Die Forderung ist somit gleich doppelt unliberal.

Von Patrick Erny, Vorstandsmitglied FDP.Die Liberalen Basel-Stadt  

In der Stadt Bern wird seit vielen Jahren über die Einführung eines sogenannten «Sauberkeitsrappens» gestritten. Die Idee dahinter: Zur Bekämpfung des Litterings sollen Verkäufer von Produkten, die theoretisch gelittert werden könnten, mit einer Abfallsteuer belangt werden. Betroffen wären nicht nur Lebensmittelgeschäfte, Kioske oder Restaurants. Auch Bars, Nachtlokale oder Veranstalter, «die dafür sorgen, dass sich Personen über längere Zeit im öffentlichen Raum aufhalten» (Zitat aus der Medienmitteilung der Stadt Bern vom 25. Februar 2019), sollen zur Kasse gebeten werden. Mit einer Motion fordert SP-Grossrätin Lisa Mathys nun dasselbe für den Kanton Basel-Stadt.

Diese Abfallsteuer ist sowohl aus ökonomischer, ökologischer, rechtlicher wie auch sozialer Warte höchst fragwürdig. Weder hält sie sich an das Verursacherprinzip noch zeigt sie irgendeine Lenkungswirkung auf den Abfall. Im Gegenteil: Es handelt sich um eine zusätzliche Steuer, welche einseitig die Unternehmen trifft, im Vollzug sehr bürokratisch ist und sich zudem negativ auf das Verhalten der Konsumenten auswirken kann. Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt lehnt deshalb die Einführung einer Abfallsteuer dezidiert ab.

Eines der grossen Probleme des Konzepts «Sauberkeitsrappens» ist die Vermischung der Prinzipien von Abfall und Littering. Gerade in Bezug auf das Verhalten der Konsumenten, also auf die Ebene, welche die Abgabe zu wirken vorgibt, sind dies zwei komplett unterschiedliche Phänomene. Beim Abfall ist der Wille zur korrekten Entsorgung ausdrücklich vorhanden. Beim Littering hingegen sind die Motive viel unterschiedlicher und reichen von Unachtsamkeit bis hin zum bösen Willen. Beim Berner Modell handelt es sich jedoch um eine fixe Abfallsteuer ohne wirkungsorientierten Lenkungsbezug zum Littering. Die Abgabe kann sich daher auch nicht von selbst abschaffen, sondern hat einen rein fiskalischen Charakter. Oder kurz gesagt: Sinn und Zweck dieser Steuer ist es, auf eine neue Art zusätzliche Mittel für den Staat zu generieren.

Besonders ärgerlich ist die Unverhältnismässigkeit der Abfallsteuer. Die einseitige finanzielle Verpflichtung der Verkaufsstellen verstösst in krasser Weise gegen das Verursacherprinzip sowie das Gebot der rechtsgleichen Behandlung. Die effektiven Verursacher des Litterings, d.h. die litternden Konsumenten, müssen nämlich keine Abfallsteuer entrichten. Schlimmer noch: Verhaltensökonomische Untersuchungen haben ergeben, dass solche Abgaben sogar kontraproduktiv sein können. Viele Verkaufsstellen dürften die Steuer über höhere Preise an die Konsumenten überwälzen. Einige Konsumenten sehen in diesem Aufpreis erst recht einen Freipass zum Littern.

Der Kanton Basel-Stadt soll nicht die Fehler anderer Städte oder Kantone wiederholen, sondern mit einer angemessenen Mischung aus Repression und Prävention (etwa im Rahmen der schulischen Bildung) gegen das Littering vorgehen. Mit einem Nein zur Abfallsteuer kann dieser Weg beschritten werden.

 

Bild: Ruth Rudolph pixelio.de