Medienmitteilung zur Mitwirkung zum Gesamtverkehrskonzept (GVK)

FDP.Die Liberalen Nidwalden fordern mehr Klarheit zum Gesamtverkehrskonzept sowie konkrete Umsetzungsprojekte für die kommenden Jahre

Stellungnahme zur Mitwirkung zum Gesamtverkehrskonzept (GVK)

Die FDP.Die Liberalen Nidwalden haben das vom Kanton Nidwalden verfasste Gesamtverkehrskonzept (GVK) in einer internen Arbeitsgruppe, unter der Leitung von Landrat Remo Zberg, kritisch unter die Lupe genommen. Im Rahmen der Mitwirkung zum Gesamtverkehrskonzept wurden positive und kritische Punkte eingebracht sowie, aus liberaler Sicht, klare Forderungen formuliert.

Die generelle Ausarbeitung eines GVK und die zeitnahe Erarbeitung und Abwicklung des Prozesses stiessen auf Wohlwollen. Die gute und detaillierte Analyse sowie die aufgezeigte 4V-Strategie (Vermeiden, Verlagern, Verträglich gestalten, Vernetzen) werten wir als positiv. Auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erachten wir als notwendig.

Hingegen kritisch wurden die teilweise zu oberflächlichen Aussagen hinsichtlich der vorgeschlagenen Massnahmen gewertet. Konkret hätten wir klare Aussagen zu den folgenden Punkten erwartet:

  • Verkehrsdrehscheiben: Wir vermissen klarere Aussagen zum Standort Bitzi und der Drehscheibe Ost. Auch stellt sich uns hier die Frage, wieso im GVK nur von einer Drehscheibe (Stans) gesprochen wird.
  • Nachhaltige Abwicklung des Tourismusverkehrs im Engelbergertal: Wir bedauern die Streichung der Umfahrung Wolfenschiessen (MV-2.7).
  • S-Bahn Haltestelle Bitzi: Wir erachten die Priorisierung als zu schwach.
  • Auswirkungen des Bypass Luzern auf den Kanton Nidwalden.
  • Keine vorhandene Vision in Sachen Bahnverkehr in Richtung Seegemeinden.
  • Keine Forderung nach Tieferlegung/Tunnel A2 bei Hergiswil (Langfrist-Vision)
  • Tieferlegung des Bahnhofes Stans. Ohne vertiefte Studien in Bezug auf ortsplanerische/städtebauliche Aspekte erachten wir die Streichung der Tieferlegung des Bahnhofes Stans nicht zulässig. Wir verstehen zwar, dass durch die konsequente Umfahrung von Stans das Kosten-/Nutzenverhältnis für eine Tieferlegung schlecht dasteht. Unseres Erachtens ist den raumplanerischen Aspekten aber zu wenig bis gar keine Rechnung getragen worden.

Wir bemängeln klar, dass nicht mehr sowie klar zum Ausdruck kommt, dass Verkehrsplanung auch Raumplanung einschliesst.

Weiter bemängeln wir:

  • dass der Entwicklungsschwerpunkt Bitzi nicht prägnant gefordert wird.
  • dass nicht aufgezeigt wird, wie sich das Gesamtverkehrskonzept in die übergeordneten Grundlagen wie Richtplan, Aggloprogramm oder Siedlungsleitbild einzuordnen hat.
  • die Unverbindlichkeit des GVK beziehungsweise ist uns hier eine mögliche Verbindlichkeit des GVK nicht klar. Hierzu benötigt es eine dringliche Klärung seitens der Regierung des Kantons Nidwalden, um zukünftige planerische Missverständnisse zu vermeiden.

Wir fordern von der Regierung des Kantons Nidwalden, dass das GVK nach der Mitwirkung überarbeitet und zumindest durch die politische Steuerungsgruppe verabschiedet wird. Sodann muss der Regierungsrat dieses GVK genehmigen und als verbindlichen Auftrag entgegennehmen. Weiter erwarten wir von der Regierung die nachfolgenden Punkte:

  • Der Landrat ist geeignet über das genehmigte Konzept zu informieren und das weitere Vorgehen sowie die Verbindlichkeit des GVK aufzuzeigen.
  • Die zehn wichtigsten Projekte/Massnahmen sind herauszuschälen und zu priorisieren.
  • Aus dem GVK ist aufzuzeigen, welche Massnahmen/Projekte nun sofort in das Aggloprogramm 5. Generation einfliessen sollen/können.
  • Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden bzw. der Gemeinde Engelberg gilt es zu intensivieren und sich verbindliche Zusagen in Bezug auf die Dimensionierung des MIV sowie die Förderung des ÖV geben zu lassen.
  • Dass der Kanton auf das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mehr Druck bezüglich Lösungen des Kreisels Kreuzstrasse, den Umfahrungsverkehr in die Dörfer Stansstad und Hergiswil ausübt sowie die Auswirkungen des Bypass Luzern in Richtung Süden aufzeigt.
  • Dass die Baudirektion die Verantwortung bei den planerischen Massnahmen und der Erarbeitung von Projekten übernimmt. Es darf nicht sein, dass der Landrat mit Vorstössen (z.B. Motion) im Einzelfall wiederholt selbst aktiv werden muss, obwohl die Forderungen im Rahmen des GVK klar definiert wurden. Ebenso ist aufzuzeigen, welche Rollen die parlamentarischen Kommissionen in diesem Prozess haben.
  • Die Umfahrung Wolfenschiessen ist als langfristige Option wieder aufzunehmen.
  • Bitzi ist als Entwicklungsschwerpunkt und Verkehrsdrehscheibe prägnant aufzunehmen.
  • Für die Kreuzstrasse sowie die mögliche Verkehrsdrehscheibe Kreuzstrasse/Ost ist mehr ‘Fleisch an den Knochen’ zu bringen. Dazu sollen Lösungsansätze aufgezeigt werden.
  • Die Verbindlichkeit des Gesamtverkehrskonzeptes GVK ist den Behörden und der Bevölkerung aufzuzeigen.
  • Dass ein transparentes Kommunikationskonzept für die interne und externe Verständigung erarbeitet wird.

Wir bedanken uns bei der Regierung des Kantons Nidwalden für die Möglichkeit der Mitwirkung und Stellungnahme zum GVK.

Kontakte:

  • Raphael Bodenmüller, Präsident FDP.Die Liberalen Nidwalden, 079 682 58 35
  • Remo Zberg, FDP Landrat Hergiswil, 079 223 03 13
  • Philippe Banz, Fraktionspräsident FDP.Die Liberalen Nidwalden, 079 874 40 99
  • Dominik Steiner, FDP Landrat Ennetbürgen, 079 385 05 07
Philippe Banz
Dominik Steiner
Remo Zberg