Die GVTG ist heute gemäss dem Gesetz über die Gebäudeversicherung angehalten, die Prämien so anzusetzen, dass die Einnahmen ausreichen, um die Schäden zu vergüten, die Betriebsaufwendungen zu decken, einen genügenden Reservefonds zu unterhalten und durch Beiträge die Schadensprävention zu fördern. Im Gesetz nicht genannt werden die Finanzerträge – wie andere kapitalstarke Versicherer generiert auch die Thurgauer Gebäudeversicherung aus Finanzanlagen namhafte Erträge.
Die Freisinnigen erwarten von einem Monopolbetrieb wie der Gebäudeversicherung, dass die Prämien nur so hoch angesetzt werden, wie dies betriebswirtschaftlich und unter Berücksichtigung realistischer Risikoszenarien notwendig ist. Weiter sollten Prämien nur dann angehoben werden, wenn die Reserven zur Deckung solcher Szenarien nicht genügen, jedoch nicht auf Vorrat.
Aus Sicht der FDP.Die Liberalen Thurgau wurde mit der Gebührenerhöhung über das Ziel hinausgeschossen. Die Freisinnigen bieten deshalb Hand, dass die Gebäudeversicherung auch von Gesetzes wegen das Finanzergebnis bei der Festlegung der Prämien anrechnen kann.
Die Fraktion der FDP.Die Liberalen Thurgau prüft aus den genannten Gründen einen Vorstoss zur Anpassung des Gebäudeversicherungsgesetzes.