Bern,

Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger

Strafverfolgungsbehörden mit den Technologien des 21. Jahrunderts ausrüsten

Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass Straftäter von der Polizei so schnell wie möglich gefasst werden. Nur: In der Schweiz werden unter geltendem Recht nicht alle Mittel ausgeschöpft, um dies zu tun. Insbesondere bei der Verwendung von DNA-Abschnitten, die es erlauben würden, Täterprofile anhand von physischen Merkmale wie Augen-, Haut- und Haarfarbe zu erstellen, kennt die Schweiz restriktive Regeln. In der Motion Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger fordert Nationalrat Albert Vitali deshalb die Anpassung des DNA-Gesetzes auf den Stand der heutigen technologischen Möglichkeiten. Schauen Sie sich hierzu sein Video an.

von Albert Vitali, Nationalrat LU