Institutionelles Rahmenabkommen

Souveränität und Rechtssicherheit für die Schweiz

Das Rahmenabkommen sichert nicht nur den Marktzugang der Schweizer Wirtschaft zum europäischen Binnenmarkt. Es stärkt auch die Rechtssicherheit und unsere Souveränität. 

Hans Hess, der Präsident von Swissmem, zeigt in dieser Ausgabe des Freisinns die Bedeutung des Rahmenabkommens für den Marktzugang unserer Wirtschaft auf. Neben den wirtschaftlichen sprechen noch zwei weitere, wichtige Gründe für das Abkommen: es schafft Rechtssicherheit und bringt mehr Souveränität in den Beziehungen der Schweiz zur EU. 

Rechtssicherheit

Das Rahmenabkommen schafft Recht anstelle von Macht. Dies mag banal klingen, ist aber grundlegend. Die Möglichkeit, sich auf das Recht berufen zu können, entspricht immer und grundsätzlich den Interessen des „kleineren“ Vertragspartners, denn der „grosse“ hat am Ende stets und einseitig die Mittel der Macht. Wenn es im Gebälk der bilateralen Beziehungen knorzt, dann ist die EU heute einfach am längeren Hebel. Sei es bei der Forschungszusammenarbeit oder bei der Anerkennung der Börse oder Produktnormen: die EU kann piesacken, ohne dass die Schweiz dies überprüfen lassen könnte oder selber in der Lage wäre, gleichwertigen Druck aufzubauen. Mit dem Rahmenabkommen hingegen erhält die Schweiz ein Schiedsgericht, bei dem sie genau gleich lange Spiesse hat wie die EU. 

«Das Rahmenabkommen stärkt unsere
Souveränität.»

Mehr Souveränität

Das Abkommen stärkt auch unsere Souveränität. Souveränität ist quasi die Freiheit der Schweiz auf der internationalen Bühne, das Pendant zu unseren Grundrechten als Bürger. Genau wie Freiheit ist sie nie nur die Freiheit von etwas, sondern immer auch die Fähigkeit zu gestalten. In der Präambel unserer Verfassung steht nicht von ungefähr, dass „frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht“. In einer globalisierten Welt bedeutet Souveränität deshalb nicht nur, unabhängig zu sein von äusseren Zwängen, sondern immer auch die Fähigkeit, die Regeln und die eigene Zukunft mitgestalten zu können. Wer mit Souveränität also nur „Unabhängigkeit“ meint, hat sie nicht verstanden. Und wer sich selber abschottet, der wird sowieso weder frei noch souverän, sondern abhängig und ohnmächtig. 

Mitreden wie bei Schengen

Das Rahmenabkommen stärkt unsere Souveränität konkret und auf zwei Arten: Einerseits schafft es die Voraussetzung für neue Abkommen. Beispielsweise ein Stromabkommen, ohne das die Schweiz ihre Ziele einer nachhaltigen und sicheren Stromversorgung nicht wird erreichen können. Andererseits können wir mehr mitreden. Die Schweiz wird zwar nicht mitbestimmen können wie ein EU-Mitglied - genauso wie die EU weiterhin nicht bei Schweizer Gesetzten mitbestimmt. Aber sie erhält neue Möglichkeiten, zu gestalten, und diese gilt es zu würdigen und zu nutzen. Neu erhält die Schweiz nämlich in jenen Sektoren, in denen sie am Binnenmarkt teilnimmt, die Möglichkeit bei neuen Regeln mitzuarbeiten. Sowohl in gemischten Ausschüssen, wie auch durch eine gestärkte Zusammenarbeit der Parlamente. Ein ähnliches Recht besitzt sie derzeit nur beim Schengen-Abkommen – und hat dort prompt erreicht, dass in einer Waffenrichtlinie der EU (sic!) eine Ausnahme eingebaut wurde, die nur auf die Schweiz und ihre Ordonnanzwaffen anwendbar ist. Dank diesem „Schweizer-Paragraphen“ können wir nun dem neuen Waffenrecht zustimmen, in der Gewissheit, dass der gesamte Armeebereich mit unserer Miliztradition davon nicht betroffen ist. 
Souverän ist eben, wer auch mitgestalten kann. Und der Souverän, das sind in unserer direkten Demokratie am Ende immer wir alle: mit unseren Stimmzetteln an der Urne. Daran ändert auch das Rahmenabkommen nichts.

 

Roger Kölbener