Hausangestellte mit kleinen Pensen weiterhin unkompliziert anstellen. 4-Stunden-Hürde beibehalten und Schwarzarbeit verhindern.

Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt befürwortet die Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für Hauspersonal im Kanton Basel-Stadt. Die meisten Änderungen wirken sich positiv auf die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Hauspersonal aus. Mit der Streichung der Anwendbarkeitshürde von 4 Stunden pro Woche wird die Anstellung von Hauspersonal mit kleinen Pensen jedoch unnötig verkompliziert.

In seiner bisherigen Fassung fand der Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal Anwendung bei Arbeitsverhältnissen mit einem Pensum ab vier Stunden pro Woche. Neu soll er auf alle Arbeitsverhältnisse angewendet werden. Die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen dieser Änderung bleibt unbeantwortet.

Das Anstellungsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber, welcher eine Hilfe für ganze Tage engagiert und jemandem, der sporadisch Hilfe zum Putzen oder Bügeln anstellt, ist nicht vergleichbar. Es muss administrativ und rechtlich einfach, verständlich und unkompliziert möglich sein eine Haushaltshilfe mit sehr kleinem Pensum anzustellen.

Die FDP ist der Ansicht, dass es keine sinnvolle Begründung für die Herabsetzung der Anwendbarkeitshürde für den Normalarbeitsvertrag gibt. Im Gegenteil, es macht die Beschäftigung für Haushaltshilfen mit sehr kleinen Pensen komplizierter. Oft sind Letztere im Stundenlohn angestellt und erledigen Haushaltsarbeiten in variierenden Pensen. Diese Arbeiten sind im Kanton Basel-Stadt bei Beschäftigung in privater Anstellung verhältnismässig gut bezahlt. Stundenlöhne von CHF 25.00 bis CHF 35.00 sind keine Seltenheit.  Macht man die Anstellung von Haushaltshilfen mit kleinen Pensen administrativ komplizierter und verlangt, dass sich die Arbeitgeber mit dem hohen Detaillierungsgrad des Normalarbeitsvertrages auseinandersetzten, befördert man Schwarzarbeit oder erzwingt das Ausweichen auf Putzinstitute, welche ihre Beschäftigten wesentlich schlechter bezahlen.

Die FDP fordert in ihrer Stellungnahme, auf die Streichung der Anwendbarkeitshürde zu verzichten, um unnötigen administrativen Aufwand für die Bevölkerung zu vermeiden und vermehrte Schwarzarbeit zu verhindern.

Vernehmlassungsantwort

Luca Urgese