Gutachten bestätigt erfolgreiche bürgerliche Finanz- und Steuerpolitik

Die FDP.Die Liberalen Luzern erachtet die Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger als Bestätigung der bürgerlichen Finanz- und Steuerstrategie, welche die FDP massgeblich mitgeprägt hat. Die erzielte grössere Ressourcenstärke des Kantons Luzern führt von negativen Margen in der Vergangenheit zu positiven Margen in der Gegenwart und der Zukunft. Das Potenzial bei der Patentbox und bei den Abzügen für Forschung und Entwicklung muss in Zukunft vermehrt genutzt werden, da daraus keine negativen Folgen in Bezug auf den nationalen Finanzausgleich (NFA) entstehen. Das Gutachten bildet eine gute Basis im Hinblick auf das Finanzleitbild 2022.

Das heute vorgestellte Gutachten von Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger «Bedeutung des Nationalen Finanzausgleichs für das Finanzleitbild des Kantons Luzern» bestätigt einmal mehr die Richtigkeit der kantonalen Finanz- und Steuerstrategie. Die FDP.Die Liberalen hat die bürgerliche Finanz- und Steuerstrategie massgeblich massgeblich geprägt.

Grössere Ressourcenstärke führt zu positiven Margen und weniger Abhängigkeit

Die Tatsache, dass der Kanton Luzern seine Finanzkraft seit dem Jahr 2008 ständig erhöhen konnte, hat massgeblichen Einfluss auf die Position im Nationalen Finanzausgleich (NFA). Positiv für den Kanton Luzern wirken sich aber auch Reformen des Finanzausgleichs der letzten Jahre aus (z.B. STAF). Die Zahlen der Jahre 2020 und 2021 zeigen allerdings, dass sich die Finanzkraft des Kantons Luzern weiterhin überdurchschnittlich entwickelt. Damit konnte auch die finanzielle Abhängigkeit des Kantons Luzern vom NFA deutlich reduziert werden. Wie sich die Finanzkraft unseres Kantons im Verhältnis zu derjenigen der anderen Kantone entwickelt, ist unklar.

Potenzial bei Patentbox und Abzügen für Forschung und Entwicklung soll besser genutzt werden

Gewinne aus Patenten (Patentbox) werden im Kanton Luzern nur zu max. 10 Prozent privilegiert besteuert. Der Bund stellt einen Rahmen bis zu 20 Prozent zur Verfügung. Hier besteht Handlungsbedarf. Noch schlechter sieht die Situation bei der Möglichkeit für Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung (F+E) aus. Im Gegensatz zur Mehrheit der Kantone wendet der Kanton Luzern dieses Instrument heute nicht an. Um auch in Zukunft für innovative Unternehmen ein interessanter Standort zu bleiben, muss in diesem Bereich eine Verbesserung herbeigeführt werden.

Das Finanzleitbild 2022

Das Indexziel von 95 Punkten aus dem Finanzleitbild 2017 kann im Finanzleitbild 2022 eventuell leicht nach unten (90+ Punkte) angepasst werden. So entstehen, was den NFA betrifft, keine Nachteile für unseren Kanton. Die STAF-Instrumente Patentbox und F+E Abzug müssen besser eingesetzt werden. Besonderes Augenmerk muss der Ausgabenseite des Staatshaushaltes gelten, welche durch die angewendete Margenbetrachtung ausgeblendet wird.

Link zum Gutachten "Bedeutung des Nationalen Finanzausgleichs für das Finanzleitbild des Kantons Luzern": 20220502Gutachten_LU.pdf

Patrick Hauser
Georg Dubach