Für einen Datenschutz auf der Höhe der Zeit

Der technologische Fortschritt der letzten 30 Jahre ist gigantisch. Waren die Haushalte mit einem Computer zu Beginn der 1990er Jahre eher noch die Ausnahme, ist heute jede und jeder immer und überall vernetzt. Der technologische Wandel bringt für uns Nutzerinnen und Nutzer viele Annehmlichkeiten mit sich. Die Digitalisierung aller Lebensbereiche konfrontiert uns aber auch mit neuen Fragen des Datenschutzes. Deshalb ist derzeit die Totalrevision des Datenschutzgesetzes in der Pipeline.

Ein Blogbeitrag von Nationalrat Matthias Jauslin

Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) trat 1993 in Kraft. Seither sind viele Daten durch die Netzwerke dieser Welt geflossen. Um das Datenschutzgesetz an das Internetzeitalter anzupassen, wird es derzeit totalrevidiert. Ein zweiter Grund für die Totalrevision besteht darin, das DSG an die europäischen Datenschutzstandards anzugleichen. Letzteres ist für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft wichtig, denn der Datenverkehr ist grenzüberschreitend.

Datenschutz ist ein liberales Anliegen

Mit der Revision profitieren User in Zukunft von erhöhter Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen und erhalten mehr Kontrollmöglichkeiten. Die Unternehmen müssen ihrerseits neue Sorgfaltspflichten erfüllen. Als Bürger halte ich es für richtig, dass ich transparenter über die Bearbeitung von sensiblen Daten zu meiner Person informiert werde. Gleichzeitig darf die neue Datenregulierung keinesfalls die Eigenverantwortung schmälern. Denn am Ende des Tages ist jeder selbst verantwortlich, was er oder sie über sich im Internet preisgibt.

Ein griffiges Datenschutzrecht ist ein durchaus liberales Anliegen, denn beim Datenschutz geht es letztlich um den Schutz der Persönlichkeit. Als Liberaler lehne ich den „gläsernen Bürger“, wie er manchen Linken vor allem in finanziellen Belangen vorschwebt, ab. Auch wenn ich kein Pessimist bin, so zeigt ein Blick nach China, wohin ein fehlender Datenschutz führt: in den Überwachungsstaat 2.0.

Beseitigung von Doppelspurigkeiten für Unternehmen

Es ist wichtig, dass die Schweiz ihr Datenschutzrecht an die europäischen Standards (EU-DSGVO und Europaratskonvention 108) anpasst. Das Internet kennt keine Grenzen und deshalb sind internationale Standards besser als Inselregulierungen. Der europäische Datenschutz ist mittlerweile zum weltweiten Standard für Internetfirmen geworden – auch weil das europäische Datenschutzrecht eine extraterritoriale Wirkung entfaltet. Will heissen: Eine Firma, die Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern bearbeitet, muss sich an den EU-Standard halten, unabhängig davon, wo sich die Firma befindet.

Ein mit den europäischen Standards gleichwertiger Schweizer Datenschutz hat für mich hohe Priorität, weil unterschiedliche Datenschutzwelten für Unternehmen lediglich zu Doppelspurigkeiten und Mehraufwänden führen. Deshalb ist bei der Totalrevision des DSG auf einen „Swiss finish“ zu verzichten – damit für Schweizer Unternehmen die gleichen Spielregeln gelten wie für die europäische Konkurrenz.

Matthias Samuel Jauslin