Fehlanreize konsequent abschaffen

Es muss in der Paar- und Familienbesteuerung endlich gelingen, dass Paare frei von steuerlichen Fehlanreizen über die Form ihres Zusammenlebens und die Höhe ihrer Erwerbstätigkeit entscheiden können. Die ständerätliche Wirtschaftskommission hat heute ihre Entscheide des entsprechenden Gesetzes kommuniziert. Die FDP hat sich in der vorberatenden Kommission ohne Erfolg dafür eingesetzt, dass die Vorlage zurückgewiesen wird. Dies hätte es ermöglicht, neue Modelle wie die Individualbesteuerung nochmals zu prüfen, oder aber die alternative Berechnung für alle Paare in Kraft zu setzen. Nur so wird die Paar- und Familienbesteuerung endlich konsequent fair ausgestaltet. Immerhin wurde - mit hauchdünner Mehrheit - ein zusätzliche Belastung von Konkubinatspaaren mit Kindern vorerst abgewehrt. 

Verfassungswidrige Ungleichbehandlungen in der Paar- und Familienbesteuerung gehören endlich abgeschafft. Doch es gilt nicht nur die Heiratsstrafe abzuschaffen, sondern auch neue Ungleichbehandlungen zu verhindern. Die Vorlage des Bundesrates genügt diesem Anspruch nicht, da Konkubinatspaare mit Kindern neu gegenüber Ehepaaren steuerlich benachteiligt wären und mehr zahlen müssten. In diesem Punkt konnte in der ständerätlichen Wirtschaftskommission zum Glück nachgebessert werden. Die Vorlage ist aber dennoch an den Bundesrat zurückzuweisen. Neue Modelle, inklusive der Individualbesteuerung, werden dem Ziel einer fairen Paar- und Familienbesteuerung für alle Formen des Zusammenlebens besser gerecht. Ansonsten muss zumindest die alternative Steuerberechnung für alle Paare gelten. Leider fanden diese Rückweisungsanträge der FDP in der ständerätlichen Wirtschaftskommission knapp keine Mehrheit.

Steuerliche Fehlanreize endlich abschaffen

Eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat würde einen sauberen Neuanfang erlauben. Dafür wird sich die FDP im Plenum des Ständerats einsetzen. Falls dies nicht gelingt, ist die Vorlage zwingend so zu verbessert, dass es nicht zu einem Bonus für Verheiratete gegenüber im Konkubinat lebenden Paaren kommt. Daher gehört nebst der Beibehaltung des Elterntarifs, auch der Zweiverdiener-, Verheirateten-, und Einverdienerabzug gestrichen. Es muss in der Paar- und Familienbesteuerung endlich gelingen, dass Paare frei von steuerlichen Fehlanreizen über die Form ihres Zusammenlebens und die Höhe ihrer Erwerbstätigkeit entscheiden können.

FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.

Andrea Caroni
Martin Schmid