Freisinnige unterstützen Steuervorlage 17

Regierungsrat überzeugt mit einer Solothurner Kompromisslösung

Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn befürworten die Vorlage des Regierungsrates zur Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung. Der Regierungsrat hat den richtigen Weg eingeschlagen. Ein kompetitiver Gewinnsteuersatz verbunden mit flankierenden Massnahmen ist die beste Lösung für einen für alle attraktiven Kanton Solothurn. Nur diese sichert dem Kanton ein Maximum an Arbeitsplätzen und Steuersubstrat von Unternehmen.

Die Privilegierung der Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften) steht nicht mehr im Einklang mit den politischen Verpflichtungen der Schweiz zur Aufhebung dieser Regelungen. Das führt zu Rechts- und Planungsunsicherheiten bei den betroffenen, international tätigen Unternehmen. Zusätzlich hat sich in den letzten zwei Jahren der internationale Steuerwettbewerb intensiviert. Die Aufhebung der Steuerprivilegien für Statusgesellschaften ist deshalb zwingend und zunehmend dringend.

Solothurn braucht die Steuervorlage 17. Denn nur so ist nach Wegfall der besonderen Steuerstatus weiterhin eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung für Unternehmen zu erreichen. Für den Kanton Solothurn gilt es, mit einer zukunftsgerichteten Steuerstrategie möglichst viel Steuersubstrat und damit ein attraktives Angebot an Arbeitsplätzen zu erhalten. Mit Blick auf die politische Ausgewogenheit und die finanziellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden ist auf kantonaler Ebene eine Vorlage mit Gegenfinanzierungen und flankierenden Massnahmen notwendig.

Die FDP.Die Liberalen danken dem Regierungsrat, dass er in der Vorlage die wichtigsten Kritikpunkte aus der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen hat.

Umsetzung im Unternehmenssteuerrecht

Der vorgeschlagene effektive Gewinnsteuersatz für juristische Personen von rund 13% erachten wir als richtige Strategie, um den Kanton mittel- und längerfristig attraktiv zu erhalten. Dieser Steuersatz führt für die Statusgesellschaften zu einer deutlich höheren Steuerbelastung, die übrigen juristischen Personen werden steuerlich entlastet. Der Kanton Solothurn schafft sich dadurch einen deutlichen Standortvorteil gegenüber seinen direkten Nachbarkantonen, welche allesamt einen höheren Steuersatz ausweisen werden. Damit besteht die grosse Chance, dass zusätzliche Investitionen von bestehenden und neuen Firmen in unserem Kanton realisiert werden.

Die FDP begrüsst die Einführung der Patentbox und die Zusatzabzüge für Aufwendungen aus Forschung und Entwicklung, sowie die maximale Gesamtentlastung aus diesen Instrumenten von 50%.

Steuerliche Gegenfinanzierung

Bei der Gegenfinanzierung begrüsst die FDP den Entscheid der Regierung, die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden von 60% auf 70% und nicht auf 75% vorzunehmen. Damit erfolgt eine Angeleichung an die direkte Bundessteuer. Eine Erhöhung auf 70% erachten wir als oberste Limite. Zusammen mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Vermögenssteuer führt dies gerade bei Aktionären von Familiengesellschaften zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung.

Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Vermögensteuern von 1‰ auf 1,4‰ trägt die Regierung dem Missverständnis in der Kommunikation Rechnung. Die FDP begrüsst, dass die Erhöhung von 1‰ auf 1,4‰ erst ab der Grenze von 1 Mio. Franken beginnen und die Maximalbelastung erst ab 3 Mio. Franken gelten soll.

Flankierende Massnahmen

Grundsätzlich unterstützt die FDP die meisten der vorgeschlagenen Massnahmen wie etwa die Milderung der Einkommenssteuern für kleine Einkommen sowie die Massnahmen im Sozialbereich, wie die Finanzierung von Familienergänzungsleistungen und Gutscheinen für familienergänzende Kinderbetreuung. Die Finanzierung der IT-Bildungsoffensive erachten wir als fraglich, da die Firmen mit erhöhten Lohnprozenten aus der zusätzlichen AHV-Finanzierung in der Bundesvorlage in etwa im gleichen Umfang belastet werden. Weiter sollte die Erhöhung der Familienzulage von 10 Franken pro Monat und Kind nicht erfolgen, da die Eidgenössischen Räte eine Erhöhung des Mindestansatzes für die Familienzulage durch höhere AHV-Beiträge ersetzt hat.

Aus Sicht der FDP sollen im Gegensatz zu der Regierung grundsätzlich nur juristische Personen in die Finanzierung eingebunden werden, welche vom tieferen Gewinnsteuersatz im Kanton Solothurn profitieren und effektiv Steuern bezahlen. Die Finanzierung mit Lohnprozente über die Familienausgleichskasse erachten wir als problematisch. Die Arbeitskosten sollen nicht weiter verteuert werden!

Zusammenfassend ist die Vorlage für die FDP eine Chance, den Kanton Solothurn im Unternehmenssteuerbereich gut zu positionieren, Steuersubstrat und Arbeitsplätze zu sichern und den Kanton auch längerfristig attraktiv für Unternehmen zu erhalten. Die FDP erachtet es als zwingend, dass die Finanzkraft des Kantons gestärkt und in einem weiteren Schritt auch die Steuerbelastung der natürlichen Personen gesenkt wird.

Beat Loosli
Stefan Nünlist