FDP zeigt sich über Nein zum Energiegesetz erleichtert

Der Weg ist frei für eine liberal geprägte Umsetzung der Energiestrategie

Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn nehmen das Votum der Solothurner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Teilrevision des Energiegesetzes mit Erleichterung zur Kenntnis. Das deutliche Nein zeigt eindeutig auf, dass der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats mit ihrer Strategie auf dem Holzweg lagen. Sie können nun die berechtigten Anliegen von FDP, SVP, Gemeinden, Industrie und Gewerbe und Hauseigentümern nicht länger ignorieren.

Mit 70,5 Prozent Nein-Stimmen wurde die Teilrevision des Energiegesetzes heute von den Solothurnerinnen und Solothurnern überaus deutlich verworfen. Keine einzige Gemeinde stimmte der Vorlage zu! Dieses klare Verdikt widerlegt die Aussage der Befürworter, es habe sich bei dieser Vorlage um einen moderaten Kompromiss gehandelt. Viele Fragen blieben ungeklärt, viele Befürchtungen und Mahnungen achtlos vom Tisch gewischt. Der Kanton Solothurn hat Vernunft walten lassen und das Energiegesetz zurück an den Absender geschickt. Ganz im Sinne der FDP ist diese Abfuhr nicht als Absage an eine umweltschonendere und klimafreundlichere Politik zu verstehen, sondern als Aufforderung, für eine Energiepolitik mit Augenmass. Für die Freisinnigen sind Energie- und Umweltfragen zu wichtig, als dass ihnen mit unausgegorenen Rezepten und ohne Konsens zwischen den wichtigen Anspruchsgruppen begegnet werden kann. 

Der Regierungsrat ist nun gefordert, die Lehren aus seiner Abstimmungsniederlage zu ziehen. Er ist dazu aufgerufen, Zielkonflikte ehrlich aufzuzeigen und im Dialog mit den Siegern der heutigen Abstimmung und berechtigten Anliegen wie der Waldwirtschaft tragfähige, breit abgestützte Lösungen auszuarbeiten. Die Freisinnigen sind überzeugt, dass zur Senkung des CO2-Ausstosses im Kanton Solothurn ökologisch nachhaltige sowie sozial und wirtschaftlich verträgliche Ansätze gefunden werden können und müssen. Die Förderung zukunftsträchtiger Technologien und Investitionen sowie der Abbau bürokratischer Hürden und Fehlanreize, wie etwa die Erhöhung des Eigenmietwertes oder die Erhebung von Anschlussgebühren nach Sanierungen, stehen dabei im Zentrum. Aus freisinniger Sicht ist dabei zwingend, dass die Grundsätze neuer Regelungen auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Stefan Nünlist
Charlie Schmid