FDP-Fraktion befürwortet neues Verwaltungszentrum Kaltbach

Die FDP-Fraktion erkennt ein grosses Potenzial beim neuen Verwaltungszentrum im Kaltbach und befürwortet den Planungskredit. Im Ortskern Schwyz ergeben sich dadurch neue Chancen fürs Gewerbe.

Die Schwyzer Regierung beabsichtigt die bisher auf verschiedene Standorte verteilte Verwaltung im neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach zusammenzuführen. Die FDP-Fraktion begrüsst diesen Schritt und spricht sich grossmehrheitlich für den Planungskredit von 4.85 Millionen Franken aus. Mit der Zentralisierung der kantonalen Verwaltung werden im Ortskern Schwyz neue Örtlichkeiten frei. Dies bietet Platz für die Entfaltung des Gewerbes an attraktivster Lage und damit auch der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Somit entspricht das visionäre Vorhaben auch einem Kernanliegen der FDP. Ein weiterer Vorteil zeigt sich auch darin, dass besonders durch die Integration der Blaulichtorganisationen eine sinnvolle Mantelnutzung durch die Erschliessung im Kaltbach erfolgen kann. Zudem können die bis anhin an den verschiedenen Standorten anfallenden jährlichen Mietkosten von über 1 Million Franken künftig eingespart werden.

Zustimmung zur Erhöhung des Grenzbetrags bei anonymen Spenden

Der Entscheid des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen das Transparenzgesetz verlangt eine Präzisierung im Umgang mit anonymen Spenden. Die FDP unterstützt die Erhöhung des Spendenbeitrags für anonyme Spenden von 1‘000 auf 5‘000 Franken und folgt damit der Mehrheit der vorberatenden Rechts- und Justizkommission. Damit sollen die Spendenbeiträge von natürlichen und juristischen Personen gleich behandelt und mögliche Umgehungen verhindert werden. Wie die FDP bereits in ihrer Vernehmlassung verlangte, sollen die über den Grenzbetrag hinausgehenden anonymen Spenden an wohltätige Institutionen zugeführt werden, die ihren Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt im Kanton Schwyz haben. Damit ist gewährleistet, dass entsprechende Zuwendungen auch im Kanton bleiben. Mit der Festlegung des Grenzbetrags und der Konkretisierung bezüglich der Verwendung von anonymen Spenden sind nun die strittigen Punkte geklärt, um das Transparenzgesetz nach längeren Verzögerungen verabschieden zu können.

Gegen Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren

Die Motion M 4/21 verlangt die Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren. Die FDP-Fraktion lehnt dieses Anliegen grossmehrheitlich ab. Mit der heutigen Ausgestaltung des Stimm- und Wahlrechts erlangen Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren sämtliche Rechte und Pflichten. Dies bildet eine schlüssige und breit akzeptierte Einheit. Eine Trennung des politischen Mündigkeitsalters von der zivilrechtlichen Volljährigkeit würde diese Einheit unnötig aufbrechen. Die tiefe Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen am politischen Prozess ist für die FDP eine bedenkliche Problematik. Diese lässt sich aber nicht einfach durch die Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters lösen. Zielführend sind demgegenüber altersgerechte Massnahmen im Bildungsbereich oder in der Parteiarbeit.

Entwicklung überregionaler Arbeitsplatzgebiete fördern

Bei der Behandlung von Entwicklungsschwerpunkten (EPS) sind die Gemeinden stark gefordert. Für die nötigen planerischen Arbeiten zur Realisierung des Entwicklungspotenzials müssen die Gemeinden umfangreiche Vorleistungen erbringen. Mit der Motion 3/21 soll der Kanton verpflichtet werden, sich stärker an den Investitionskosten zur Erschliessung von überregionalen Arbeitsplatzgebieten zu beteiligen. Die Regierung zeigt sich bereit, eine Mitfinanzierung des Kantons im Rahmen der Wirtschaftsförderung sicherzustellen. Dafür soll eine hälftige Beteiligung des Kantons an den kommunalen Restkosten geprüft werden. Die FDP-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen und spricht sich im Sinne der Erwägungen der Regierung für die Motion aus.

Text: Sepp Marty