Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat vergangene Woche eine PUK eingesetzt, um die Verzögerung und die Mehrkosten beim Neubaudes Biozentrums zu untersuchen. Dieser Neubau wird jedoch von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam finanziert. Entsprechend wurde das Geschäft in beiden Kantonsparlamenten als partnerschaftliches Geschäft behandelt, wie es die "Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden" vorsieht.
Obwohl es sich um ein gemeinsames Geschäft handelt, kann eine baselstädtische PUK nur einseitig die baselstädtische Seite beleuchten. Ihre Zuständigkeit und ihr Zugriff beschränken sich auf das kantonale Hoheitsgebiet. Sie hat kein Einsichtsrecht in Unterlagen aus dem Kanton Basel-Landschaft. Zudem ist auch die Akzeptanz einer Untersuchung höher, wenn sie von Ratsmitgliedern aus beiden betroffenen Kantonen durchgeführt wurde.
Die Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft soll daher mit der Möglichkeit einer bikantonalen parlamentarischen Untersuchungskommission ergänzt werden, damit in zukünftigen Fällen eine lückenlose parlamentarische Aufsicht sichergestellt ist.