Es besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf!

Die Energieeffizienz sehe ich auch als Chance, wie der Titel vom Leserbrief des BDP-Präsidenten Kanton Solothurn lautete. Die Frage ist halt nur, wie man zum Ziel kommt. Im Gegensatz zur BDP setzt sich die FDP.Die Liberalen eben für die Rechte des mündigen Bürgers ein, damit dieser in grösstmöglicher Freiheit und Eigenverantwortung selbstbestimmt leben und handeln kann.

Das Vorgehen, ohne Verordnung ein Gesetz in die parlamentarische Beratung zu schicken, ist doch sehr speziell. Zusätzlich ein runder Tisch nach der Verabschiedung eines Gesetzes lancieren zu wollen, damit eine gute Verordnung ausgehandelt werden kann, ist wirklich der falsche Weg und auch unüblich. Mit diesem Vorgehen werden bestimmt Verordnungsvetos provoziert. Dass der Regierungsrat daran keine Freude haben wird, konnte man in den letzten Sessionen schon bei der Behandlung von anderen Vetos verbal und nonverbal ganz deutlich feststellen. Das Gesetz ist ein Murks und schlicht nicht nötig, denn der Regierungsrat schreibt selber im Reporting Energiekonzept 2017: „ Der Kanton Solothurn konnte im Gebäudebereich den fossilen Energieverbrauch reduzieren und den Anteil an erneuerbaren Energien steigern. Es besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.“ Darum ein überzeugtes NEIN zum Energiegesetz

Christian Scheuermeyer