Endlich, aber viel zu spät! Der Bundesrat setzt um, was die FDP seit 2009 fordert

Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung bei der Personenfreizügigkeit

Im Rahmen einer Medienkonferenz zur Personenfreizügigkeit am 18. Dezember 2009 forderte FDP-Präsident Philipp Müller zusammen mit dem damaligen Präsidenten Fulvio Pelli im Bezug auf Einwanderer aus EU-Ländern: „Sie haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe." Heute hat der Bundesrat endlich die einsamen Rufer in der Wüste gehört! Er schlägt Massnahmen vor, welche seit über 12 Jahren bereits im Freizügigkeitsabkommen enthalten sind. Das wirft die Frage auf, weshalb der Bundesrat zuerst alles aus dem Ruder hat laufen lassen und so lange die Möglichkeiten des Freizügigkeitsabkommens nicht genutzt hat.

45,7 Prozent der Sozialhilfebezüger in der Schweiz sind Ausländer, rund 13,2 Prozent aus EU-27 und EFTA-Ländern. Die Delegierten der FDP.Die Liberalen haben deshalb am 4. Mai 2013 in einem „Aktionsplan für eine pragmatische Einwanderungspolitik" gefordert: „Bewilligungen sind nicht zu verlängern oder sind zu widerrufen, wenn Sozialhilfeleistungen zur Bewältigung des Lebensunterhalts notwendig sind. Neueingereiste sind von der Sozialhilfe auszuschliessen."

Endlich werden die Rufe der FDP gehört!

Mit einem Postulat (14.3462) hat die FDP-Liberale Fraktion in dieser Sommersession nachgedoppelt und den verbesserten Vollzug des bestehenden Freizügigkeitsabkommens gefordert. Die Beharrlichkeit der FDP hat sich – endlich! – gelohnt: Der Bundesrat hat heute eine Vernehmlassung zu verschiedenen Massnahmen zur Vermeidung von Missbräuchen bei der Personenfreizügigkeit eröffnet. Er will europäische Staatsangehörige, die nur zum Zweck der Stellensuche in die Schweiz einreisen, von der Sozialhilfe ausschliessen und das Aufenthaltsrecht bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit soll zukünftig erlöschen.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) erlaubt, Stellensuchende von der Sozialhilfe auszuschliessen. Auch ist Sozialhilfebedürftigkeit nach geltendem Recht ein Grund zum Widerruf der Anwesenheitsbewilligung. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP die Frage: Weshalb hat der Bundesrat so lange gebraucht? Denn das Personenfreizügigkeitsabkommen trat am 1. Juni 2002 – also bereits vor über 12 Jahren! – in Kraft und es enthielt schon damals alle heute vorgeschlagenen Massnahmen.

Vorstoss-Paket der FDP-Liberale Fraktion

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative ist zentral, dass der Bundesrat jetzt zudem Massnahmen zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials rasch und konsequent umsetzt (14.3465), beschleunigte Asylverfahren auch für Personen aus Safe Countries einführt (14.3464) sowie die Einwanderung aus Drittstaaten geschickt steuert (14.3463). Die FDP hat hierzu ein Paket von Vorstössen in der Sommersession eingereicht und wird weiterhin ihre harte, aber faire Linie bei der Einwanderung verfolgen – aus Liebe zur Schweiz.

Kontakt:

Philipp Müller, Präsident FDP.Die Liberalen, 079 330 20 79
Kurt Fluri, Nationalrat, 079 415 58 88
Pia Guggenbühl, Kommunikationschefin, 079 566 60 10
Aurélie Haenni, Pressesprecherin Romandie, 079 315 78 48