Eine harte aber faire Umsetzung der Ausschaffungsinitiative

FDP-Liberale Fraktion unterstützt ständerätliche Variante

Die FDP-Liberale-Fraktion unterstützt die ständerätliche Variante zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. So soll, wer eine schwere Straftat begeht, automatisch ausgeschafft werden. Nicht in jedem Einzelfall, sondern nur in klar definierten Ausnahmefällen, sogenannten Härtefällen, kann von einer Ausschaffung abgesehen werden. Damit wird ein wichtiges rechtsstaatliches Grundprinzip ebenso respektiert wie der Volksentscheid aus dem Jahre 2010. Den Deliktskatlog des Nationalrates hat der Ständerat sogar erweitert- Die FDP-Liberale-Fraktion hat zudem eine Interpellation mit acht Fragen bezüglich eritreischen Asylsuchenden beschlossen.

Die FDP-Liberale-Fraktion steht seit Jahren für eine harte, aber faire Gangart bei der Ausschaffung krimineller Ausländer. Mit der parlamentarischen Initiative „Kein Missbrauch des Gastrechtes" bot sie bereits 2008 Hand für eine konstruktive und rasche Lösung mit entsprechenden Änderungen im Ausländergesetz. Doch diese wurde von den Linken aus den üblichen ideologischen Gründen bekämpft und von der SVP aus wahltaktischen Überlegungen abgelehnt.

Korrekte und strenge Umsetzung der Ausschaffungsinitiative

Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zeigt sich, dass selbst die SVP nicht mehr geeint ist. Nicht einmal ihre Ständeräte blieben geschlossen auf der eigenen Linie. Die FDP-Liberale-Fraktion unterstützt die ständerätliche Version. Sie ist die strengst mögliche Umsetzung, welche dem Verhältnismässigkeitsprinzip in Form der Härtefallklausel Rechnung trägt und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK vereinbar ist. Schwere Straftaten führen zum automatischen Landesverweis. Nur bei klar definierten Fällen darf von einem Landesverweis abgesehen werden.

Aufnahmepraxis eritreischer Asylsuchender

Die FDP-Liberale-Fraktion hat heute zudem eine Fraktionsinterpellation beschlossen. Der Bundesrat soll über die menschenrechtliche Situation in Eritrea Auskunft geben. Zudem soll er über das weitere Vorgehen zur Klärung der dubiosen Rolle des Generalkonsulats von Eritrea bezüglich Steuereintreibung und Organisation von Reisen für Asylsuchende in den Heimatstaat informieren.

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