Effiziente Umsetzung des Stipendiengesetzes

Vorstoss im Grossen Rat

Am 4. März 2018 hat die Aargauer Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung der Änderung des Stipendiengesetzes zugestimmt. Demnach werden Ausbildungsbeiträge auf Tertiärstufe (Hochschule) künftig gesplittet – zwei Drittel der Summe werden in Form eines Stipendiums ausbezahlt, ein Drittel als Darlehen. Ziel dieser Vorlage war und ist eine langfristige Entlastung der kantonalen Finanzen.

Bildquelle: www.mystipendium.de

In der Botschaft zur Gesetzesänderung hält der Regierungsrat fest, dass die zusätzlichen Darlehen zu einem höheren Bewirtschaftungsaufwand führen, in Form von Mahnungen, Stundungen und Betreibungen. Zudem seien Adressrecherchen notwendig, weil gewisse Darlehensnehmer über die kantonalen Einwohnerkontrollregister nicht mehr auffindbar seien. Der Regierungsrat rechnet damit, dass hierfür in den kommenden Jahren ein Verwaltungsausbau um drei Stellen notwendig sein wird! Diesen Stellenaufbau erachten wir als masslos übertrieben, da die angedachte Aufstockung der ursprünglichen Entlastungsabsicht diametral widerspricht. Warum nicht die Bewirtschaftung von Darlehen an einen externen Dienstleister auslagern? Die Bewirtschaftung von Darlehen muss definitiv keine Aufgabe der Kantonsverwaltung sein.

Mit unserem Vorstoss beauftragen wir den Regierungsrat daher die Auslagerung der Bewirtschaftung von erteilten Studiendarlehen an einen externen Dienstleister zu prüfen. Anzustreben ist eine Lösung, welche die mutmasslichen Bewirtschaftungskosten der kantonalen Verwaltung unterschreitet. Auf die Ergebnisse dieses Postulats – sollte es im Rat eine Mehrheit finden – können wir gespannt sein.

Link zum Vorstoss

Silvan Hilfiker