Die Unternehmenssteuerreform III und der vernachlässigte Mittelstand

Letzte Woche hat Eva Herzog vorgestellt, wie sie die Unternehmenssteuerreform III im Kanton Basel-Stadt umsetzen will. Die vorgesehene Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen von (maximal) 22% auf 13 % wie auch die Einführung der Patentbox sollen dafür sorgen, dass Basel als Wirtschaftsstandort weiterhin international wettbewerbsfähig bleiben kann.

Das Reformpferd hat jedoch trojanischen Charakter: aus dessen Bauch entsteigen Begleitmassnahmen, die nur sozialpolitisch motivierte Umverteilung bezwecken. Die Arbeitgeber werden mit zusätzlichen Kosten konfrontiert, die Arbeitskosten dadurch weiter verteuert und der Mittelstand wird übergangen. Deshalb fordert die Basler FDP eine Umsetzung der USR III, bei welcher sowohl der Mittelstand als auch die Arbeitgeber profitieren können.

von Stephan Mumenthaler und Luca Urgese Kandidaten Grossratswahlen GB West und Grossräte

Letzten Freitag präsentierte die Finanzdirektorin ihre Pläne zur Umsetzung der USR III. Einerseits enthalten diese erfreuliche Massnahmen zur Anpassung der Gewinnsteuern aller Unternehmen und zur Bewahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Basel. So begrüsst die Basler FDP die Senkung der Gewinnsteuer und des Kapitalsteuersatzes sowie die Einführung der Patentbox. Andererseits verstecken sich leider Massnahmen in den Plänen, welche dem Grundgedanken der Vorlage widersprechen. 
 

Versteckte Kosten für die Arbeitgeber

So belastet die USR III durch die erhöhten Sozialabgaben KMU in übermässigem Masse. Stattdessen wäre es an der Zeit gewesen, den KMU die längst fällige Steuerangleichung ohne versteckte Mehrkosten zu gewähren. Noch höhere Kosten tragen die grossen Handelsgesellschaften im Kanton. Diese müssen neben einer Erhöhung des Gewinnsteuersatzes eine zusätzliche Erhöhung der Sozialabgaben stemmen. Die Basler FDP wehrt sich gegen diese unnötige Belastung der Arbeitgeber in der Region und fordert einen Verzicht auf die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungsabgaben.
 

Mittelstand soll endlich entlastet werden

Weiter sieht die Basler FDP durch die Prämienverbilligungen und die Erhöhung des Freibetrages der Einkommenssteuer wie schon bei früheren Steuerreformen eine überproportionale Bevorzugung der tieferen Einkommen und eine Entsolidarisierung, wenn immer mehr Einwohner gar keine Steuern mehr bezahlen müssen. Der Mittelstand wird ein weiteres Mal übergangen, ohne massgeblich berücksichtigt zu werden. 

Dies zeigt sich auch daran, dass die Finanzdirektorin in der Vorlage der Regierung eine ganze Reihe von bürgerlichen Vorstössen anführt, die den Mittelstand entlasten würden und ihres Erachtens nun obsolet sind. Darunter sind auch Forderungen der FDP wie die Abzugsfähigkeit von Krankenkassenprämien von den Steuern (Stephan Mumenthaler), die Vereinfachung der Grundstückgewinnsteuer (Andreas Zappala) und zur Besteuerung des Eigenmietwerts (Christophe Haller). 

Deswegen fordert die FDP, auf diese überflüssige Belastung des strukturellen Staatshaushalts zu verzichten und stattdessen endlich den Mittelstand zum Zuge kommen zu lassen. Wirksame Massnahmen hierzu wären die angeführten Forderungen wie auch eine generelle Senkung des unteren Einkommenssteuersatzes um mindestens einen Prozentpunkt.
 

Anstehende Vernehmlassung und Referendumsabstimmung

Die FDP Basel-Stadt wird sich in der anstehenden Vernehmlassung vehement dafür einsetzen, dass in der begrüssenswerten Besteuerung der Unternehmenssteuern auch der Mittelstand angemessen berücksichtigt wird. Dies ist insbesondere im Hinblick auf das Referendum der SP von Bedeutung, das nun zustande gekommen ist und worüber voraussichtlich am 28. Februar 2017 abgestimmt werden wird. Ein erfolgreiches Referendum würde die Finanzierung sämtlicher Massnahmen der USR III verunmöglichen, die Rechtsunsicherheit für Unternehmen um Jahre verlängern und würde so der Standortattraktivität von Basel enorm schaden.

Stephan Mumenthaler
Luca Urgese