Die Selbstbestimmungsinitiative ist ein klassisches Eigengoal

„Switzerland first“, das verspricht die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“. Was verheissungsvoll tönt, entpuppt sich schnell als Eigengoal. Deshalb sollten wir die Selbstbestimmungs-Initiative ablehnen. 
 

Unser Land ist heute mit über 5000 internationalen Verträgen mit der Welt vernetzt. Trotzdem ist die Schweiz nach wie vor ein souveräner und unabhängiger Staat mit eigenen Institutionen, einem funktionierenden Föderalismus und einer lebendigen und selbstbewussten direkten Demokratie. Uns ging es noch nie besser! Wir sind selbstbestimmt. Drei Gründe, wieso wir die Selbstbestimmungs-Initiative ablehnen sollten. 
 
Erstens: Unabhängigkeit dank Völkerrecht: Die Initiative gibt vor, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes jene Unabhängigkeit zurückzugeben, für die unsere Väter und Vorväter einst in den Krieg gezogen sind, die aber von Politikern und Richtern aufgegeben worden ist. Dabei wird unterschlagen, dass schon die alten Eidgenossen Verträge abgeschlossen haben, um ihre freiheitlichen Rechte festzuschreiben. Aus zahlreichen solchen Verträge hat sich im Laufe der Jahre das Völkerrecht entwickelt. Dieses hat gerade für Kleinstaaten wie die Schweiz, die nicht auf militärische Macht bauen können, sondern ihre Interessen mit dem Recht durchsetzen müssen, eine enorme Bedeutung. 

Zweitens: Schweiz als verlässlicher Vertragspartner: Mit der Initiative würde die Möglichkeit in die Verfassung geschrieben, dass sich die Schweiz jederzeit von völkerrechtlichen Verpflichtungen verabschieden kann. Das wäre ein schlechtes Signal gegenüber der Welt und würde dem Ruf der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin massiv schaden. Für unser Land, das stärker international vernetzt und exportabhängiger ist als die meisten anderen Staaten, wären die Folgen verheerend. Die exportorientierten Unternehmen sind zwingend auf stabile Beziehungen und verlässliche internationale Verträge angewiesen. Die Initiative gefährdet eine Vielzahl von Verträgen, führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet dadurch den Wohlstand der Schweiz. 

Drittens: Eine Initiative voller Widersprüche: Einerseits sagt die SBI, dass künftig das Landesrecht über dem internationalen Recht zu stehen habe. Andererseits fordert die Initiative, dass nebst Bundesgesetzen nur noch völkerrechtliche Verträge, «deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat» massgebend sind. Die Annahme der Initiative würde somit das Gegenteil dessen bewirken, was die Initianten bezwecken: Anstatt eine klare Antwort betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht zu liefern, würde das Bundesgericht mit der Lösung von neuen, weitreichenden und politisch aufgeladenen Probleme belastet. 

Wir tun gut daran, nicht einem konstruierten und verklärten Bild der Vergangenheit nachzutrauern, sondern uns vielmehr an den Bedürfnissen der Zukunft zu orientieren und die Herausforderungen der Zeit pragmatisch und selbstbewusst anzugehen. Dafür brauchen wir keine neuen Paragraphen in der Verfassung. Was wir vielmehr brauchen ist Rückgrat und den Mut, die Zukunft selbstbewusst anzupacken. 

Damian Müller