Das Arbeitsrecht an die heutigen Bedürfnisse anpassen

Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice

Nach der Wirtschaftskommission des Nationalrats hat auch diejenige des Ständerats meiner parlamentarischen Initiative mit dem Titel «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice“ zugestimmt. Um Beruf und Familie besser in Einklang bringen zu können und die Pendlerströme zu reduzieren, soll die Gestaltungsfreiheit der Arbeitnehmenden im Homeoffice erhöht werden. Dafür soll der Spielraum bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit erhöht werden.

von Thierry Burkart, Nationalrat AG

Wir stehen mitten im digitalen Zeitalter, aber unser Arbeitsrecht ist noch industriell geprägt. Zurzeit steht im Gesetz, dass die Arbeit an einem Tag innerhalb eines Zeitraums von 14 Stun-den erbracht werden muss. Das heisst nicht, dass die Arbeitnehmenden an einem Tag während 14 Stunden beschäftigt werden dürfen. Das heisst nur, dass Arbeitnehmende, die ihre Arbeit z.B. um 7 Uhr aufgenommen haben, ab 21 Uhr nicht mehr arbeiten dürfen, und zwar unabhängig davon, wie viele Stunden sie zwischen 7 Uhr und 21 Uhr gearbeitet haben.
Die Realität sieht heute jedoch u.a. aufgrund der Digitalisierung für immer mehr Leute anders aus. In vielen Branchen findet bereits ein flexibler Umgang mit Homeoffice statt. Je nach Aus-gestaltung befindet man sich aber, ohne es zu wissen, in einem juristischen Graubereich.

Arbeitsrecht an heutige Bedürfnisse anpassen

Die Initiative will die rechtlichen Grundlagen an die heutige Zeit anpassen, auf die aktuellen Bedürfnisse eingehen und dieser unnötigen, veralteten Bürokratie den Riegel schieben. Neu soll es Müttern und Vätern, die beispielsweise um 7 Uhr ihre Kinder wecken und um 21 Uhr ins Bett bringen, erlaubet sein, vor und nach der Kinderbetreuung noch ein geschäftliches Mail zu schreiben, um sich zwischen 18 und 21 Uhr voll und ganz der Kinderbetreuung widmen zu können. Darum soll der Zeitraum der Arbeit von 14 Stunden auf 17 Stunden erweitert werden.
Es ist aber explizit nicht das Ziel, die wöchentliche Höchstarbeitszeit anzutasten. Die maximale Dauer der Arbeitszeit – wöchentlich 45 Stunden oder im Schnitt neun Stunden pro Tag – bleibt durch die Initiative unberührt. Zudem gilt auch weiterhin die individuell festgelegte Arbeitszeit, meist 42 Stunden pro Woche. Auch soll niemand dazu verpflichtet werden, 17 Stunden pro Tag zu arbeiten. Dies aus dem einfachen Grund, dass die gesetzlich festgelegte, tägliche Ruhezeit weiterhin mindestens 11 aufeinander folgende Stunden beträgt.

Es geht also schlicht um eine Modernisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen, damit wir auch arbeitsrechtlich für das digitale Zeitalter bereit sind. Nur so können wir die Chancen der Digitalisierung voll ausnutzen und den Arbeitnehmenden ermöglichen, vom technologischen Fortschritt zu profitieren.

Thierry Burkart