Blockrand- und Hofbebauung nicht gegeneinander ausspielen

Die FDP Basel-Stadt äussert sich im Rahmen der Vernehmlassung zur «Vereinfachung und Liberalisierung der Blockrandvorschriften» weitgehend enttäuscht. Die Stossrichtung der vorgeschlagenen Massnahmen scheint stärker in der Erschwerung bzw. Verhinderung von Hofbebauungen als in effektiven Liberalisierungen zu liegen. Die FDP Basel-Stadt regt an, zunächst eine Potenzialanalyse durchzuführen, um darauf aufbauend echte Liberalisierungen zu beschliessen, welche die innere Verdichtung in Basel-Stadt entscheidend voranbringen.


 

Die FDP Basel-Stadt begrüsst grundsätzlich Massnahmen zur Förderung der inneren Verdichtung. In unserem Kanton mit seiner begrenzten Fläche ist die Entwicklung nach Innen bzw. das Fördern von Verdichtungspotenzialen elementar. Nur so ist das erwünschte weitere Wachstum an Einwohnern und Arbeitsplätzen realisierbar. Gleichzeitig wird damit der starke Druck auf die wenigen bestehenden Wirtschaftsflächen weiter gesenkt.

In diesem Sinne klingt der Titel des vorliegenden Ratschlags „Vereinfachung und Liberalisierung der Blockrandvorschriften zur Förderung der inneren Verdichtung» vielversprechend. Leider hält der Inhalt der Vorlage jedoch bei Weitem nicht das, was der Titel verspricht. Das Hauptziel der Gesetzesänderung scheint nicht die Förderung der inneren Verdichtung, sondern vielmehr die Einschränkung der heute möglichen Hofbebauung zu sein. Hofbebauungen wurden in den letzten Jahren immer beliebter, namentlich seitdem entsprechende Liberalisierungen umgesetzt wurden. Warum jetzt mit dem vorliegenden Ratschlag eine Kehrtwende vollzogen werden soll, ist mit Blick auf das Ziel der inneren Verdichtung nicht nachvollziehbar.

Die FDP Basel-Stadt regt daher an, zunächst eine Potenzialanalyse durchzuführen und anschliessend ausschliesslich echte Liberalisierungen zu beschliessen, welche nicht auf Kosten der inneren Verdichtung erfolgen. Das bedeutet, die Blockrandbebauung zu stärken, ohne gleichzeitig die Hofbebauung zu erschweren. Aus rein ästhetischen Gründen bzw. aufgrund des Ortsbildschutzes Verschärfungen im Bau- und Planungsgesetz vorzunehmen, ist nicht zielführend für die innere Verdichtung.