Bilaterale stärken, Missbrauch bekämpfen

Die FDP begrüsst den Entscheid des Bundesrates für das konsequente Vorgehen gegen die Scheinselbstständigkeit sowie die Massnahmen gegen die Frankenstärke

Die Personenfreizügigkeit gehört zum Erfolgsmodell der Schweiz. Sie schafft Arbeitsplätze und hilft den Rentenkollaps zu bekämpfen. Der Erfolg ist jedoch ein zweischneidiges Schwert, die FDP packt seit Jahren die problematischen Begleiterscheinungen an, so auch die Scheinselbstständigkeit. Der Bundesrat hat nun die Forderungen der FDP aufgenommen und eine Gesetzesrevision für September angekündigt. Dies wird den Bilateralen Weg stärken und somit den Wohlstand der Schweiz sichern.

Die FDP begrüsst ausserdem die Massnahmen des Bundesrates gegen die Frankenstärke. So erachtet es der Bundesrat ebenfalls als richtig, auf der Ebene der Produktionskosten anzusetzen und die Unabhängigkeit der Nationalbank weiterhin zu garantieren, wie dies die FDP kürzlich an ihrer Medienkonferenz gefordert hat.

 

Bereits im Mai hat die FDP konkrete Massnahmen zur Stärkung der Bilateralen und zum Kampf gegen den Missbrauch vorgeschlagen. Diese wurden nun von Bundesrat Schneider-Ammann in die aktuelle Diskussion über die Personenfreizügigkeit eingebracht:

Rasche Umsetzung der Pa.Iv. Gysin 11.435 „Keine Scheinselbstständigkeit und keine Umgehung der flankierenden Massnahmen“ vom April 2011 für griffige Massnahmen gegen den Einsatz von ausländischen Scheinselbstständigen:

  • Zweifelsfreier Nachweis des SE-Status nach Schweizer Recht
  • Schaffung wirksamer Sanktionsmöglichkeiten
  • Prüfung einer Kautionspflicht für Selbstständigerwerbende

Dank der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen werden die Forderungen der Linken nach Mindestlöhnen überflüssig.

 

Im Weiteren fordert die FDP folgende Massnahmen, welche aber in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz fallen:

  • Statt einer Fünfjahresbewilligung sollen die Behörden nur eine Bewilligung für zwölf Monate ausstellen. Ist die Person nach diesem Jahr immer noch arbeitslos, kann sie weggewiesen werden.
  • Die Praxis bei Probezeiten muss angepasst werden. Arbeitslose nach negativer Probezeit hätten zwar Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die Beitragszeit erfüllt ist, aber nicht auf Sozialhilfe.
  • Temporärangestellte sollten keine Bewilligung für fünf Jahre mehr erhalten, sondern nur für die Dauer des beabsichtigten Arbeitsverhältnisses.
  • Konsequente Nutzung der Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit von EU- Erwerbstätigen.

Der Bundesrat hat ebenfalls erkannt, dass währungspolitischer Interventionismus keine Lösung ist. Vielmehr müssen die staatlich beeinflussten Produktionskosten konsequent und rasch gesenkt werden. Das bedeutet Bürokratie abbauen, Steuern und Gebühren senken und Freihandelsabkommen abschliessen. Nur so können die viele Exportunternehmen sowie auch deren Zulieferunternehmen und somit zehntausende Arbeitsplätze gerettet werden.

 

Die FDP ist erfreut, dass der Bundesrat auch hier die Forderungen der FDP unterstützt.

 

Die entsprechenden Unterlagen zu den Medienkonferenzen finden Sie untern den folgenden Links:

Personenfreizügigkeit: http://www.fdp.ch/kommunikation/medienkonferenzen/34-medienkonferenz/626-missbrauch-bekaempfen-rechtliche-moeglichkeiten-ausschoepfen.html

Frankenstärke: http://www.fdp.ch/kommunikation/medienkonferenzen/34-medienkonferenz/616-fitnesskur-fuer-eine-wettbewerbsfaehigere-schweiz-statt-waehrungspolitischer-interventionismus.html

Kontakte:

Markus Hutter, Nationalrat, 079 430 24 76

Stefan Brupbacher, Generalsekretär, 079 789 13 81