Behördenbericht Februar 2023

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Auswertung der Umfrage Generationenwohnen

Der Gemeinderat sowie die Alterskommission bedanken sich herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, welche an der Umfrage zum Thema Generationenwohnen teilgenommen haben. Gesamthaft sind 142 Rückmeldungen eingegangen (Rücklaufquote von 11 %).

Wie die Umfrage ausgefallen ist, erfahren Sie auf der Gemeindewebsite Die Auswertung kann zudem bequem per E-Mail oder Post nach Hause bestellt werden (praesidiales@baeretswil.ch / 044 939 90 58).

Für Fragen zur Auswertung und dem Thema Generationenwohnen in Bäretswil wenden Sie sich direkt an Karin Edelmann, Leiterin Gesellschaft und Sicherheit (044 939 90 58 / karin.edelmann@baeretswil.ch).

 

Attraktivität der Bahnhofstrasse steigern

Die Bahnhofstrasse Bäretswil wirkt heute wenig attraktiv, sowohl für Gewerbetreibende, Anwohner/innen wie auch für Fussgänger/innen. Im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung war die Aufwertung der Bahnhofstrasse deshalb ein zentrales Thema.

Der Gemeinderat will im Rahmen der Legislaturziele 2022–2026 (Information zum Legislaturprogramm an der Gemeindeversammlung im Juni 2023) die Attraktivität der Bahnhofstrasse steigern. Als Massnahme soll ein Gestaltungskonzept Strassenraum und Verkehrsflüsse, zusammen mit den Betroffenen, entwickelt und umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat die ersten Schritte dafür eingeleitet und die im Budget 2023 enthaltenen Kosten für die Entwicklung einer Konzeptstudie von Fr. 40‘000.00 freigegeben.

 

Erweiterungsbau Alters- und Pflegewohnungen an der Kirchstrasse 4, Nachtragskredit zuhanden der Gemeindeversammlung

Die Bäretswiler Stimmberechtigten haben am 9. Februar 2020 einen Kredit als Gemeindeanteil von Fr. 1‘875‘000.00 für den Erweiterungsbau der Alters- und Pflegewohnungen an der Kirchstrasse 4 bewilligt. Die Genossenschaft Alterswohnung Bäretswil (GAB) beteiligt sich an den Gesamtkosten des Bauprojekts von Fr. 2‘800‘000.00 ebenfalls mit einem Kostenanteil von Fr. 925‘000.00.

Der Erweiterungsbau konnte im Sommer 2022 erfolgreich abgeschlossen und eingeweiht werden. Während der Bauphase musste jedoch eine hohe Bauteuerung aufgefangen werden sowie zusätzliche bauliche Anpassungen, welche allesamt zu Mehrkosten von Fr. 217‘057.02 (11.5 %) geführt haben. Die Bauteuerung beläuft sich auf Fr. 150‘000.00. Infolge dieser Mehrkosten haben die Stimmberechtigten die Bauabrechnung inkl. der Mehrkosten zu genehmigen. Der Gemeinderat wird das Geschäft am 14. Juni 2023 an die Gemeindeversammlung bringen. Die offizielle Einladung sowie der Beleuchtende Bericht und die detaillierten Akten folgen im Mai 2023.

 

Erweiterungsbau Schulanlage Maiwinkel, Kreditabrechnung inkl. Nachtragskredit zu-handen der Gemeindeversammlung

An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 wurde ein Objektkredit von Fr. 3‘420‘000.00 für die Erweiterung der Schulanlage Maiwinkel bewilligt.

Der Erweiterungsbau konnte im Frühling 2022 realisiert und eingeweiht werden. Der Bau brachte jedoch eine Bauteuerung von 8.1 % mit sich und generierte Mehrkosten über Fr. 173‘095.12. Infolge dieser Mehrkosten haben die Stimmberechtigten die Bauabrechnung inkl. der Mehrkosten an der nächsten Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 zu genehmigen. Die offizielle Einladung sowie der beleuchtende Bericht und die entsprechenden Akten zum Geschäft folgen im Mai 2023.

 

Revision 2023 des Gebühren- und Benützungsreglements für Gemeindelokalitäten

Der Gemeinderat hat das kommunale Gebühren und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten (600.3 Regl Geb Lieg) überarbeitet und die neue Version per 1. März 2023 in Kraft gesetzt. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Öffnungszeiten für die Turnhallennutzung (Montag bis Freitag und Samstagvormittag) sowie die Aufstellung für die unentgeltliche Turnhallennutzung der Kategorien A und B. Die Turnhallennutzung für Trai-nings von Montag bis Freitagabend wird neu bis 23.00 Uhr (ohne Schulferien) verlängert und am Samstagmorgen werden die Turnhallen und Mehrzweckräume bis 12.00 Uhr für Trainings der Nutzerkategorie A und B unentgeltlich freigegeben.

Das Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten ist per sofort auf der Gemeindewebsite unter der Rubrik „Rechtssammlung“ einsehbar.

 

Ferner hat der Gemeinderat:

  • Die Kreditabrechnung betreffend Bauherrenbegleitung Teilleistungsphase 21 für den Ersatzneubau der Turnhalle Adetswil im Betrage von Fr. 46‘480.20 (bewilligter Kredit Fr. 57‘000.00) genehmigt.
  • Die Abrechnung für die Reparaturkosten der Wischmaschine im Betrag von Fr. 21‘841.80 (bewilligter Kredit Fr. 22‘300.00 als gebundene Ausgabe) genehmigt.