Bauzonen nicht einfrieren

Nein zur Zersiedelungs-Initiative

Die Grünen wollen mit der Zersiedelungs-Initiative Bauzonen ohne jegliche zeitliche Beschränkung einfrieren. In populistischer Manier stellen sie sich als «wir gegen alle» im Kampf für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung dar. Dabei ist völlig klar, dass wir mit unserem Boden haushälterisch umgehen müssen und dass das nicht nur ein Anliegen der Grünen ist. In der Raumplanung braucht es einen vernünftigen Spielraum – die radikale Zersiedelungs-Initiative ist daher abzulehnen.
 

Wer ökonomisch denkt, denkt auch ökologisch – selbstverständlich auch in der Raumplanung. Die Zersiedelungs-Initiative liefert keine Antworten auf deren Probleme. Im Gegenteil, die Initiative schränkt den Handlungsspielraum der Kantone ein, um wirksam gegen die Zersiedlung vorzugehen und auf gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen der Zukunft zu reagieren. Der Bundesrat, wie auch das Parlament empfehlen die Initiative deshalb deutlich zur Ablehnung.

Raumplanung als Wahlkampf

Die eidgenössische Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung», auch einfach „Zersiedelungs-Initiative“ genannt, kommt am 10. Februar 2019 zur Volksabstimmung. Artikel 75 der Bundesverfassung soll um vier Absätze erweitert werden und erreichen, dass die Bauzonen in der Schweiz nicht mehr weiter zunehmen, respektive soll es nur eine neue Bauzone geben, wenn mindestens eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität ausgezont wird. Hinzu kommen Bestimmungen zur Siedlungsverdichtung und staatlicher Förderung «nachhaltiger» Quartiere. Damit wird klar: Es geht den Grünen darum, das zukünftige Wohnen zentralistisch zu lenken und den Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden einzuschränken. Es geht den Initianten aber hauptsächlich um Wahlkampf. In einem Strohfeuer der Unwahrheiten positionieren sie sich als einzige Kraft, die etwas gegen die Zersiedelung unternimmt.

Raumplanungsgesetz wirkt

Die eidgenössischen Räte haben 2012 eine Revision des Raumplanungsgesetzes beschlossen. Die strengen Massnahmen, die es enthält, wurden in einer Volksabstimmung bestätigt und sind am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Die Folgen dieser Regulierung zeigen bereits erste Effekte: Die Bauzonenfläche pro Kopf nimmt dank der Siedlungsentwicklung nach Innen und einer effizienteren Flächennutzung ab. Auch die am 11. März 2012 vom Volk angenommene Zweitwohnungsinitiative hat einen dämpfenden Effekt auf die Zersiedelung. Die Bautätigkeit ist deshalb in den Gebieten mit hohem Zweitwohnungsanteil – speziell in den touristischen Berggebieten – rückläufig. Die Behauptungen der Grünen, wir hätten ein Raumplanungschaos und die bisherigen Massnahmen mit den überarbeiteten kantonalen Richtplänen und den angepassten kantonalen Planungs- und Baugesetzen zeigen keine Wirkung, sind klar falsch. 

Spielraum bewahren

Heute lässt sich kaum abschätzen, wie die räumlichen Bedürfnisse in einem digitalisierten Zeitalter aussehen werden. Es braucht gerade in der Raumplanung eine gewisse Flexibilität. Eine Güterabwägung muss immer möglich sein. Denn es ist offen, wie sich Mobilität, Logistik, Industrie, Dienstleistungen, Wohnformen u.ä. entwickeln und welche Raumbedürfnisse sie haben werden. Ein Nein zur Zersiedelungsinitiative bedeutet, sich in der Raumplanung einen vernünftigen Spielraum zugunsten der in unserem Land wohnenden und arbeitenden Menschen zu bewahren.