Achtung beim Verbot von Dividenden

Ein Beitrag von Nationalrätin Regine Sauter

In Zeiten von Corona sollen Dividenden verboten werden. Aktuell hört man diese Forderung oft. Aber wie ist sie einzuschätzen? Sinnvoll oder Polemik? Es kommt darauf an, sagt Nationalrätin Regine Sauter. 
 

Die Dividende ist jener Teil des Gewinns, den ein Unternehmen seinen Eigentümern ausbezahlt. Sie wird im Jahr, nach dem der Gewinn erzielt wurde, an die Aktionäre ausgeschüttet. Beschlossen wird sie von der Generalversammlung. Nun steht ein Dividendenverbot für Unternehmen im Raum, welche unter Corona leiden und unterstützt werden müssen. Wie ist diese Forderung zu beurteilen?

Zuerst einmal: Die aktuellen Dividenden beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2019, haben mit Corona also nichts zu tun. Es liegt am Verwaltungsrat, einen verantwortungsvollen Entscheid zu treffen und der Generalversammlung vorzuschlagen. Senkt eine solche Zahlung die liquiden Mittel zu stark, wird er in unsicheren Zeiten mit guten Gründen davon absehen. Das braucht aber kein pauschales Verbot – sondern unternehmerische Verantwortung. Kommt hinzu: Die Dividenden für das Geschäftsjahr 2020 werden wohl ohnehin sehr gering ausfallen, in vielen Fällen wird es wegen der Rezession gar keine geben. 

Kurzarbeit und Überbrückungskredite unterscheiden

Vor allem aber gilt es bezüglich der Art der Unterstützung zu unterscheiden, welche die Unternehmen beanspruchen. Es gibt Unternehmen, die Kurzarbeit einführen mussten und solche, welche einen Überbrückungskredit in Anspruch genommen haben. Bei ersteren ist ein Dividendenverbot falsch, bei den zweiten richtig. 

Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Versicherungsleistung und keine Subvention des Staates. Dafür haben Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer zuvor jahrelang Prämien bezahlt. Kurzarbeitsentschädigungen haben ein einziges Ziel: den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Verhinderung von Kündigungen im grossen Stil. Kurzarbeit ist kein «Gefallen» des Staates an die Arbeitgeber, sondern eine Leistung zugunsten der Arbeitnehmer. Dividenden haben mit Kurzarbeit nichts zu tun, und darum ist das Verbot hier schlicht populistisch. 

Bei Firmen, die auf Überbrückungskredite angewiesen sind, präsentiert sich die Situation anders. Die Kredite sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht zahlungsunfähig werden, weil ihnen aufgrund der Coronamassnahmen die Einnahmen wegbrechen. Es sollen Konkurse verhindert werden. Weil Dividendenzahlungen die Liquidität weiter schmälern, wären sie in der aktuellen Situation falsch. Deshalb sind sie untersagt, und auch die FDP unterstützt dieses Verbot in ihrer Corona-Ausstiegsstrategie

Dividenden sind Einkommen

Schliesslich noch ein Hinweis: Dividenden sind nicht einfach ein «Geschenk» an die «Reichen», wie von linker Seite gerne polemisiert wird. Und genauso falsch ist es in diesem Zusammenhang, das Klischee von den «guten KMUs» und den «bösen Multis» zu bemühen. Dividenden sind für viele (auch Klein-)Anleger eine wichtige Einkommensquelle. Und gerade in der aktuellen Negativzinsumgebung gewährleisten sie einen bedeutenden Teil der Finanzierung der Sozialversicherungen, gerade auch der Pensionskassen und damit ihrer Versicherten. Es wäre falsch, die Probleme, die wir in diesem Bereich haben, durch kurzsichtige Entscheide noch zu vergrössern. 
 

Regine Sauter