Verwaltung fit für die Zukunft machen

Serie: FDP-Fraktionsvorstösse zu Corona

Die öffentliche Verwaltung ist nicht so innovativ und digital unterwegs wie der private Sektor. Das ist nicht wirklich neu, die Corona-Krise hat das aber einmal mehr deutlich gemacht. Die FDP fordert deshalb zu prüfen, wie die Verwaltung den Austausch mit Innovationstreibern verstärken könnte, um den öffentlichen Sektor fitter zu machen für die Herausforderungen der Zukunft.
 

Liest man die Botschaft 19.078, Legislaturplanung 2019-2023, so findet sich der Begriff «Innovation» 61 Mal im Text. Inhaltlich und organisatorisch ist das Thema Innovation aktuell auf wenige Bereiche limitiert: BFI-Botschaft, Horizon Europe, Strategie «Digitale Schweiz», das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation, sowie den Synthese-Index der Innovation. Dabei geht es vor allem um die Innovationsförderung, nicht aber um die «interne Innovation» bei Verwaltungs- und Geschäftsprozessen. 

Sich wappnen für die Zukunft

Corona hat Schwächen der Verwaltung – etwa beim BAG – im Bereich von Digitalisierung und Innovation offengelegt. Dass es hier Verbesserungspotenzial gibt, ist nicht neu. Nun ist es wichtig, dass dieses Potenzial genutzt wird, denn die nächste Krise wird kommen – sei es ein Virus oder etwas anderes. Wir müssen uns für die Zukunft wappnen.
Wir haben in der ausserordentlichen Session zu Corona daher ein Postulat eingereicht. Es gibt dem Bundesrat den Auftrag, einen Bericht zur Schaffung eines «Public Innovation Hubs», in Verbindung mit einer Innovationsstrategie für die Verwaltung, vorzulegen. Ziel des Hubs ist die Verknüpfung von „Innovationsschaffern“ mit der Verwaltung, damit innovative Ideen geprüft und allenfalls rasch umgesetzt werden können. Der Bericht soll auf folgende Punkte eingehen: 

  • Trägerschaft: Der Hub ist interdepartemental auszugestalten und die Interessen der Kantone sind zu berücksichtigen.
  • Vernetzung: Der Hub ist als Schnittstelle zwischen Verwaltung auf der einen und Forschung und Tech-Unternehmen auf der anderen Seite zu konzipieren.
  • Funktionsweise: Dank des Hubs sollen innovative Ideen rasch und unkompliziert getestet, wo nötig mit „Pilotnormen“ temporär ermöglicht und im Erfolgsfall verwaltungsweit (und gegebenenfalls über alle föderalen Ebenen) verbreitet und implementiert werden können.

Mit einem Innovationshub können die Bundesverwaltung, ihre Ämter und gegebenenfalls kantonale und kommunale Stellen eigenen Innovationen in den Kern-Bereichen der Verwaltungstätigkeit mehr Gewicht verleihen. Der Hub ermöglicht den schnellen und konstruktiven Austausch mit Forschung und Wissenschaft, sowie mit innovativen Unternehmen der Wirtschaft, insbesondere Startups. Allenfalls könnte sich der Hub auch an Innovationen ausländischer Behörden orientieren. Vorteile, Chancen und mögliche Organisationsformen eines Public Innovation Hub in der Bundesverwaltung sollen in diesem Bericht aufgezeigt werden. Um Umsetzungsgeschwindigkeit zu erreichen, sollen Projekte auf der Basis von Pilotprojekt-Normen befristet auf ihre Tauglichkeit getestet werden können.
 

Maja Riniker