Schauen, was uns gefällt – ganz ohne Filmquote

Nein zum revidierten Filmgesetz

Das revidierte Filmgesetz beschneidet die Wahlfreiheit des Publikums und verknurrt die Anbieter zu einer sachfremden Filmsteuer. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Vorlage und zeigen auf, weshalb es am 15. Mai ein Nein braucht.

Mit einem Nein zum revidierten Filmgesetz entscheiden die Konsumenten, welche Filme sie sehen wollen. Foto: iStock/evgenyatamanenko

Zahlreiche Jungfreisinnige haben im vergangenen Winter der Kälte getrotzt und Unterschriften gegen die Revision des Filmgesetzes (Lex Netflix) gesammelt. Schliesslich wurden rund 70 000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Ein grosser Erfolg, wenn man bedenkt, dass das revidierte Filmgesetz im Parlament noch mit einer 2/3-Mehrheit angenommen wurde. Dank dem Einsatz der Jungfreisinnigen und weiterer Jungparteien hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Chance, das missratene Filmgesetz am 15. Mai 2022 an der Urne zu versenken.

Was will das Gesetz?
Die Revision verpflichtet ausländische wie inländische Streamingdienste wie oneplus, Netflix oder Disney+, ihre Filmkataloge mit mindestens 30 Prozent europäischen Werken zu bestücken. Weiter besteht neu auch eine Meldepflicht für bezahlte Abrufe von Filmen sowie die Abgabe von vier Prozent der Bruttoeinnahmen an Schweizer Filmschaffende.

Was bedeutet das?
Streamingdienste müssen aufgrund der 30-Prozent-Quote für europäische Werke ihre Filmkataloge anpassen – entgegen der eigentlichen Konsumentennachfrage. Die europäischen Werke müssen keinerlei Qualitätsvorgaben erfüllen. Damit fällt die Freiheit von uns Konsumierenden, zu schauen, was uns gefällt, ohne Not einer sinnlosen Quote zum Opfer. Dazu kommt die Filmsteuer von vier Prozent, die schlussendlich von uns Konsumentinnen und Konsumenten berappt werden muss.

«Die Freiheit der Konsumenten fällt einer sinnlosen Quote zum Opfer.»

 

Was will die FDP?
Die Delegierten der FDP Schweiz haben sich an der DV vom 12. Februar klar für ein Nein zum revidierten Filmgesetz ausgesprochen, weil es ein krasser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ist und das Publikum bevormundet. Wer ein Abo eines Streaminganbieters bezahlt, dem soll nicht mittels Quote vorgeschrieben werden, was er zu schauen hat. Zudem ist die Vorlage ein gefährlicher Präzedenzfall. Mit dem neuen Filmgesetz werden private Unternehmen erstmals gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Das ist ein ordnungspolitischer Sündenfall. Es droht die grosse Gefahr, dass künftig auch andere Akteure (zum Beispiel Spotify oder Apple Music) gezwungen werden, mindestens 30 Prozent europäische Inhalte anzubieten.

Wie geht es dem Schweizer Film?
Der Schweizer Filmbranche geht es auch bei einem Nein zum Filmgesetz ganz vorzüglich. Jährlich fliessen rund 150 Millionen Franken von Bund, Kantonen und Stiftungen in die Förderung des Schweizer Films. Darin inbegriffen sind 32 Millionen Franken, die direkt von der SRG stammen. Diese Förderung bleibt auch bei einem Nein zum Filmgesetz bestehen. Auch ohne Quote und Filmsteuer ist der Schweizer Film zu Publikumserfolgen fähig. Die Verfilmung von «Wolkenbruchs wunderliche Reise in die Arme einer Schickse» wurde von Netflix ins Programm aufgenommen. Nicht weil es ein Gesetz befohlen hat, sondern weil der Film beim Publikum auf Anklang stösst.

Matthias Müller, Präsident Jungfreisinnige Schweiz

Matthias Müller