NZZ-Blog zur Waffeninitiative:

 

 

Am 13. Februar 2011 stimmen wir über die Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ ab. Die Initiative sieht in der Armeewaffe in Privathaushalten ein grundsätzliches Gefahrenpotenzial und will durch ein Verbot die Sicherheit in der Schweiz erhöhen. Einmal mehr werden in der Schweiz mittels Volksinitiativen Ängste geschürt und wird eine spezifische Gruppierung an den Pranger gestellt. Die FDP Frauen Schweiz wehren sich gegen eine solche pauschale Angstmacherei. Es ist falsch, die Armeewaffe als allgemeines Sicherheitsrisiko zu definieren, ebenso wie es falsch ist, die Kriminalität ausschliesslich bei den Ausländern zu sehen. Weder diese Waffeninitiative aus linken armeefeindlichen Kreisen noch die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP werden die Sicherheit in unserem Land erhöhen. Die Waffenverbotsinitiative nimmt einseitig Sportschützen, Jäger und seriöse Armeeangehörige ins Visier und unterstellt ihnen, ein generelles Sicherheitsrisiko zu sein. Derweil funktioniert der illegale Waffenmarkt ungehindert weiter. Armeewaffen machen lediglich 10% der sich im Umlauf befindenden Waffen aus. Eine Studie belegt, dass 80% der Morde mit Schusswaffen, welche angemeldet sind oder illegal erworben wurden, verübt werden. Daran wird die Initiative nichts ändern können, denn sie verhindert den Schwarzhandel nicht.

 

 

 

Die Initianten versprechen die Verhinderung von Suiziden. Ein Suizid bringt tatsächlich viel Leid für ein Umfeld mit sich und hinterlässt ein Gefühl der Hilflosigkeit. Es ist daher verständlich, dass man Möglichkeiten eines allfälligen Suizides verringern will, aber ein Mensch, der sich entscheidet, sich das Leben zu nehmen, wird immer einen Weg finden. Dies bestätigen Ihnen verschiedenste Ärzte, Psychologen. Ein Suizid ist immer geplant ist und geschieht nicht im Affekt.

 

Die aktuelle Gesetzgebung ermöglicht bereits heute einen sicheren Umgang mit Waffen. 2007 haben sich die FDP Frauen Schweiz dafür ausgesprochen, dass Armeeangehörige ihre Armeewaffen freiwillig im Zeughaus deponieren können. Inzwischen wird die freiwillige Hinterlegung der Waffe praktiziert und erst noch kostenlos. Und mit dem Betritt zu Schengen wurde unser Waffenrecht massiv verschärft. Das revidierte Waffenrecht wurde per 1. Januar 2010 eingeführt. U.a. wurden die Anforderungen für den Erwerb von Waffen, die Abgabe der Dienstwaffe nach Dienstende erhöht und auch streng kontrolliert. Die Abgabe der Armeewaffe nach Dienstende ist nur noch mit Vorlage eines Waffenerwerbsscheines möglich. Wer eine Armeewaffe so erwirbt, wird in der Logistikbasis der Armee registriert. Die Sicherheitsprüfungen bei den Rekruten wurden ebenfalls stark verbessert. Seit 2007 wird keine Taschenmunition mehr nach Hause mitgegeben. Statt deshalb viel Geld in eine neue Bürokratisierung von Jäger, Schützen und Armeeangehörigen (der vollständige Einzug der Armeewaffen allein würde jährlich 11 Millionen Franken kosten) zu investieren fordern die FDP Frauen daher die konsequente Umsetzung der geltenden Gesetze und Bekämpfung des illegalen Waffenhandels.

 

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