Mehr demokratische Mitsprache bei Staatsverträgen

In Zukunft sollen Staatsverträge mit verfassungsmässigem Inhalt dem obligatorischen Referendum unterstehen. Der Ständerat hat zu Beginn der laufenden Herbstsession eine Lücke geschlossen.
Ein Beitrag von FDP-Ständerat (und Motionär)
Andrea Caroni

 

 

Eine Lücke klafft im heutigen obligatorischen Staatsvertragsreferendum nach Art. 140 BV: Volk und Stände stimmen zwar über den Beitritt der Schweiz zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. EU) und Organisationen der kollektiven Sicherheit (z.B. UNO) ab. Sie stimmen jedoch nicht über weitere Staatsverträge ab, die inhaltlich ebenfalls verfassungsmässigen Charakter haben.

Das führt zu einem ungleichen Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht. Jede Änderung der Schweizer Verfassung untersteht bekanntlich dem obligatorischen Referendum. Wenn nun aber dieselbe Vorlage mit verfassungsmässigem Charakter in Form eines völkerrechtlichen Vertrages daherkommt, untersteht diese Vorlage nur dem fakultativen Referendum. Die Folge: Für eine Abstimmung braucht es 50'000 Unterschriften und die Stände haben nichts zu sagen.

Bislang haben die Behörden diese Lücke schon dreimal durch ein Plebiszit, also eine Abstimmung „von Gnaden“ des Parlaments, geschlossen. So wurden bislang drei Vorlagen eigenmächtig einem (gar nicht vorgesehenen) obligatorischen Referendum unterstellt: 1920 beim Völkerbund, 1972 beim Freihandelsabkommen mit der EWG und 1992 beim EWR.

Die demokratischen Rechte sollten aber nicht von der Gnade des Parlaments abhängen, sondern eben ein Volksrecht sein.

Mit meiner Motion habe ich 2015 angeregt, diese Lücke zu schliessen. Damit wird verschriftlicht und klar, wer die Entscheidkompetenz hat – nämlich Volk und Stände. Die Verfassungsänderung wird Rechtssicherheit und Transparenz schaffen. Die Volksrechte werden gestärkt und die Legitimität von Völkerrecht wird erhöht.

Der Bundesrat hat wie National- und Ständerat meiner Motion zugestimmt. Diesen Herbst kam die Vorlage des Bundesrates nun in den Ständerat. Die ausgearbeitete Lösung ist einfach und regelt die Verhältnisse logisch und klar. Sie will und wird nicht zu einer massiven Häufung solcher Volksabstimmungen führen. Diese sind und bleiben selten.  Aber wenn eine wichtige Vorlage kommt, wird klar sein, dass das obligatorische Referendum gilt. Der Ständerat hat die Vorlage deutlich mit 27 zu 12 Stimmen angenommen. Sie geht nun an den Nationalrat.

Andrea Caroni