Gedanken zur Initiative «Bürokratie-Stopp»

 

Rolf Schweiger, Ständerat ZG

 

Die vorab professorale Optik, die „Bürokratie-Stopp-Initiative“ bedeute eine krasse Missachtung der Idee und Tragweite der Menschenrechte, ist so nicht richtig. Die Bundesverfassung kennt 27 Grundrechte, angefangen vom Recht auf Leben bis zur Petitionsfreiheit. Schon ein erster Blick zeigt, dass die Spannweite eine gewaltige ist. Zumindest mir scheint, dass der Schutz vor überbordender Bürokratie doch höher zu gewichten ist als die Petitionsfreiheit.

 

 

Vielleicht weiss ein Anwalt am besten, was es heisst, wenn ein Mensch in den Mühlen der Bürokratie gefangen ist. Dies kann Orwell’sche Dimensionen annehmen. Die Schweiz steht zwar noch recht passabel da - doch: Wehret den Anfängen; Politiser, c’est prévoir.

Warum ausgerechnet die FDP-Initiative zu einem Richterstaat führen soll, leuchtet ebenfalls nicht ein. Auch bei allen anderen 27 Grundrechten sind für deren Beurteilung die Gerichte zuständig. Ist die Schweiz deshalb ein Richterstaat?

Die FDP-Initiative aber richtet sich nicht nur an die Richter. Auf allen Stufen unseres Staates soll der Gesetzgeber und die Verwaltung bei all ihrem Tun den Fokus auch darauf richten müssen, einen sauberen, möglichst einfachen, trotzdem aber effizienten Gesetzesvollzug zu gewährleisten. Sinn der Grundrechte ist ja nicht zuletzt, Gesetzgeber und Verwaltung für ihr Tun Schranken zu setzen. Das ist gut so.

Antwort auf einen letzten Kitikpunkt: Die FDP-Initiative benachteilige die kantonalen Parlamente gegenüber der Bundesversammlung. Ja, aber das ist schon heute so. Grund: Wir kennen keine Verfassungs¬gerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen. Nur bei kantonalen Gesetzen kann das Bundesgericht entscheiden, ob sie die 27 Grundrechte einhalten. Es ist aber noch niemandem auf die Idee gekommen, deshalb die Grundrechte aufzuheben.