Fehlanreize im Gesundheitswesen beheben!

Das Gesundheitswesen kostet mehr als 80 Milliarden Franken pro Jahr, mit stark steigender Tendenz. Wenn es um solche Summen geht, verteidigt jeder Akteur seine Positionen und Interessen heftig. Das Gesundheitswesen ist sehr stark reguliert – überreguliert. Es gibt viele Fehlanreize. Investitionen in überdimensionierte Infrastrukturen und ein künstliches Mengenwachstum der Leistungen sind die Folgen. Es ist höchste Zeit, die großen strukturellen Probleme in unserem Gesundheitssystem zu korrigieren.
 

Die vollständige Beseitigung von Fehlanreizen im Gesundheitswesen ist ein lobenswertes Ziel. Leider ist es nicht realistisch: Ein stark vom Staat regulierter Sektor wird immer strukturelle Probleme haben, und niemand will eine Privatisierung des Gesundheitswesens. Immerhin aber können – und müssen! - die strukturellen Fehlanreize stark reduziert werden. Dafür gibt es konkrete Ansatzpunkte. Ich präsentiere Ihnen nachfolgend die zweite Reihe von Maßnahmen, welche die FDP in ihrem neuen Positionspapier vorgestellt hat. 

Rolle der Kantone neu definieren

Heute sind die Kantone gleichzeitig Regulator, Leistungsanbieter und Geldgeber im Gesundheitssektor. Würden wir diese Situation in den Fussballbereich übertragen, stünden die Kantone gleichzeitig als Schiedsrichter, Spielertrainer und Mannschaftsbesitzer auf dem Platz. Logischerweise führt eine solche Situation zu Interessenkonflikten und Fehlanreizen. Der Bau eines Krankenhauses hängt mehr von lokalen politischen Faktoren ab, als von einem echten Bedürfnis: 2016 gab es in unserem Land total 70 Investitionsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 14 Mia. CHF. Die Überkapazitäten stellen ein weiteres Problem dar. Sobald ein Spital gebaut ist, muss es rentabel werden. Wir beobachten dann zwei Phänomene: Einerseits wird das neue Spital indirekt durch undurchsichtige "gemeinwirtschaftliche Leistungen" finanziert, andererseits wird seine Auslastung maximiert. Kurz: Das Spital wird subventioniert und die Nachfrage wird künstlich gefördert, um den Bau neuer Anlagen zu rechtfertigen. Diese Situation ist nicht sinnvoll und muss korrigiert werden. Die Subventionen für Gesundheitszentren müssen völlig transparent werden und die Kantone müssen sich wieder auf ihre gesundheitspolitische Hauptaufgabe konzentrieren; nämlich die Definition, Vergabe und Überprüfung der Umsetzung von Leistungsaufträgen. Somit werden unnötige Investitionen vermieden, die für den Steuerzahler sehr teuer sind und trotzdem keinen gesundheitlichen Mehrwert bringen.

Einheitliche Finanzierung für das gesamte Gesundheitswesen 

Eine Leistung, die im stationären Bereich bezogen wird, ist heute teurer als eine vergleichbare Leistung im ambulanten - nämlich, wenn die Patientin oder der Patient mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringt. Daher ist der Transfer vom stationären zum ambulanten Bereich zu fördern. Die Kosten von stationären Behandlungen werden zwischen den Kantonen (55%) und den Krankenversicherern (45%) aufgeteilt. Hingegen werden die Kosten einer ambulanten Leistung ausschliesslich von den Krankenversicherungen bezahlt. Eine Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen ohne Neugestaltung der Finanzierung würde daher zu einer massiven Prämienerhöhung führen. Aus diesem Grund, und um die Prämienzahler zu entlasten, kann die Verlagerung nur parallel zur Einführung einer einheitlichen Finanzierung umgesetzt werden: Kantone und Versicherer sollen die Finanzierung von stationären und ambulanten Sektoren zu gleichen Teilen tragen. Gemäss konservativen Bewertungen könnten mit dieser Massnahme jährlich eine Milliarde Franken gespart werden. Deshalb ist der Widerstand der Linken zur einheitlichen Finanzierung unverständlich und unverantwortlich. 

Keine künstliche Kostenerhöhung

Bei den Kantonen besteht ein starker Zusammenhang zwischen der Dichte der Gesundheitsdienstleister und der Prämienhöhe. In den Stadtkantonen können diese beiden Indikatoren viel höher sein als in den ländlichen Kantonen, obwohl es keinen Unterschied im Gesundheitszustand der Bevölkerung gibt. Dann wird klar, dass mehr Angebot (bzw. Leistungserbringer) mehr Nachfrage erzeugt. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Dimension von Mengen oder Kosten der Leistungen überhandnimmt. Die Tarife der Dienstleistungen müssen regelmäßig aktualisiert werden, wie das die FDP in der Motion 17.3607 fordert. So verhindern wir, dass die allmählich billiger werdenden Dienstleistungen zu überrissenen Preisen abgerechnet werden. Zuletzt muss es möglich sein –wenn die Tarife nicht korrigiert werden – den Vertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Versicherer zu widerrufen: Heute sind die Versicherer verpflichtet, mit allen in einem Kanton zugelassenen Leistungserbringern zusammenzuarbeiten - unabhängig davon, ob sie die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehenen Kriterien an Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen oder nicht. Die FDP betont, dass die Leistungserbringer, wie auch alle anderen Akteure im Gesundheitssystem, zum Kampf gegen steigende Kosten ihren Beitrag leisten müssen.

Vorbeugen ist besser als Heilen

Schließlich ist eine gute Prävention das beste Mittel gegen eine Erhöhung der Leistungsmenge und damit der Kosten. Ein wesentlicher Teil der Pflegekosten könnte vermieden werden, wenn sich alle verantwortungsbewusst verhalten. Die FDP vertraut auf den Einzelnen und glaubt, dass jede Person rationale Entscheidungen treffen und im eigenen Interesse handeln kann, wenn sie ausreichend informiert ist. Die öffentliche Prävention, gekoppelt mit Eigenverantwortung, soll daher von den Behörden gefördert werden, wie es im Bereich der Zahnmedizin bereits erfolgreich der Fall ist.
Die Beseitigung der Fehlanreize im Gesundheitswesen und die Bekämpfung der ungerechtfertigten Erhöhung der Leistungsmenge stellen die zweite Säule unseres gesundheitspolitischen Ansatzes dar, den die FDP in ihrem neuen Positionspapier "Neuer Schwung für das Schweizer Gesundheitssystem" vorgestellt hat.