Einige Gedanken zur Freiheit

 

geschrieben von Hans Altherr, Ständeratspräsident AR

Wir haben uns in langer Tradition demokratischer Entscheide und rechtsstaatlicher Kontrolle daran gewöhnt, dass wir uns die Grenzen unserer Freiheit selbst setzen und dass die staatliche Macht nur innerhalb dieser Grenzen ausgeübt wird. Die Frage „Freiheit wovon?“ ist bei uns demzufolge weniger aktuell. Die Diskussionen sollten in andere Richtungen gehen. Ich erwähne nur zwei:

 

 

  1. Soll ich und, wenn ja, wie weit soll ich meine Freiheit durch staatliche Massnahmen selbst einschränken, um damit die Freiheit Aller einschränken zu können. Oft ist der Preis der Einschränkung ein kleiner oder sie scheint mich gar nicht zu betreffen. Wenn ich keine Zweitwohnung besitzen möchte, kann ich der Zweitwohnungsinitiative problemlos zustimmen. Als Nichtraucher kann ich die Bestrebungen, das Rauchen aus öffentlichen Gebäuden zu verbannen, ohne persönliche Einschränkung gutheissen. Die Beispiele liessen sich – leider – endlos vermehren … Wir sollten gegenüber Freiheitsbeschränkungen aller Art kritischer sein, auch wenn sie uns nicht direkt treffen. Entwickelt sich die Verbotskultur weiter wie in den letzten Jahren, werden wir über kurz oder lang alle darunter zu leiden haben.
  2. kommt die Frage „Freiheit wozu“ zu kurz. Ganz im Sinne der Präambel der Bundesverfassung ist frei nur, wer von der Freiheit auch Gebrauch macht. Dieser Gebrauch soll ein sorgsamer, rücksichtsvoller und sinnvoller sein. Wer beim Gebrauch seiner Freiheit einzig an sich denkt, wie z.B. der Abzocker, der schafft sie letztlich ab, weil er mit seinem Verhalten neue Verbote heraufbeschwört.