Die Mehrwertabgabe fördert die Zersiedlung und gehört daher abgeschafft!

 

geschrieben von Peter Malama, Nationalrat BS

Das Raumplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone zur Erhebung einer Mehrwertabgabe. Vermeintliche Landschaftsschützer loben sie als Wundermittel gegen die Zersiedlung des Landes. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Die Mehrwertabgabe verteuert die Investitionskosten der Bauvorhaben und verhindert damit, dass Potentiale für verdichtetes und energetisches Bauen genutzt werden. Sie gehört daher abgeschafft.

 

 

Die Mehrwertabgabe fällt bei Ein- oder Aufzonungen an und wird gerade einmal in vier der 26 Kantone erhoben, obwohl das Bundesgesetz die Kantone schon seit rund 30 Jahren dazu verpflichtet. Trotzdem wurde bislang auf die Einführung einer subsidiären Bundesnorm verzichtet, da einerseits die Feststellung des tatsächlichen planungsbedingten Mehrwertes zu kompliziert und anderseits auch der geeignete Fälligkeitszeitpunkt für die Abgabe schwer zu bestimmen wäre.

 

Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Höhe der Abgabe 50% (!) des Bodenmehrwertes. Diese wird mittels einer komplizierten Formel durch die Verwaltung festgestellt und ist am Tage des Baubeginns fällig. Die Mehrwertabgabe erhöht damit die Investitionskosten zur Ausnützung eines bauplanerisch geschaffenen Mehrwertes massiv, da der eigentliche Mehrwert erst nach Bauabschluss und Amortisation der übrigen Investitionskosten tatsächlich realisiert wird. Dies ist meistens erst Jahre später der Fall. Die Mehrwertabgabe besteuert somit heute einen fiktiven Gewinn mit 50 Prozent, der erst in fünf oder zehn Jahren erzielt wird und keineswegs sicher ist.

 

Als Gewerbevertreter ist mir daher die ersatzlose Streichung von Art. 5 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes ein wichtiges Anliegen. Die Mehrwertabgabe macht verdichtetes und energetisches Bauen im städtischen Umfeld unattraktiv, was wiederum die Zersiedlung fördert. Wenn zudem 22 von 26 Kantonen diesen Absatz in der kantonalen Gesetzgebung seit drei Jahrzehnten einfach ignorieren - angesichts der Folgen einer Umsetzung natürlich gut verständlich -, dann handelt es sich hierbei auch um eine Frage der berühmten gleich langen Spiesse. Ein Investor überlegt sich sehr wohl, ob er eine Investition in einem Kanton mit oder ohne Mehrwertabgabe tätigen soll.