Besteuerung heisser Luft

Die Besteuerung des Eigenmietwertes ist stossend. Die Steuer wird nämlich auf ein fiktives Einkommen erhoben, bei welchem keine Einkünfte verzeichnet werden können. Zudem ist diese Steuerregelung gemäss dem Bericht des Bundesrates „Verschuldungsanreizen der Privathaushalte“ von 2016 zu einem grossen Teil verantwortlich für die international hohe Hypothekarverschuldung der privaten Haushalte in der Schweiz, welche sich auf etwa 740 Milliarden Franken aufsummiert. Dies ist beachtlich, besonders im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der Schweiz, welches sich auf 642 Milliarden Franken beläuft. Dies ist keine finanziell nachhaltige Situation. 

Folglich muss die Gesetzgebung zwingend revidiert werden. Jedoch wird der Prozess dadurch erschwert, dass gewisse Kreise gleichzeitig mit der Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung fordern, dass auch andere – allenfalls sogar alle –Steuerabzüge aufgehoben werden, die mit dem Hauseigentum verbunden sind. Genau hier drückt der Schuh, denn jeder Abzug verfolgt ein Ziel mit eigener Berechtigung: Wenn der Gesetzgeber z.B. den Abzug der Schuldzinsen für Hypotheken vorsieht, dann mit dem Ziel, Wohneigentum zu fördern. Deshalb können die heutigen Abzüge nicht einfach ohne nachteilige Folgen gestrichen werden.

 

Im Parlament befinden sich zurzeit zwei Vorstösse, die endlich die Diskussion voranbringen könnten. Zum einen handelt es sich um eine Petition mit über 100’000 Unterschriften, welche die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verlangt. Zum anderen ist eine parlamentarische Initiative hängig, die von der Wirtschaftskommission des Ständerats erarbeitet wurde. Diese fordert ebenfalls die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, zielt aber gleichzeitig darauf ab die Förderung des Wohneigentums zu erhalten und – falls möglich – die Steuereinnahmen nicht zu reduzieren. Es erwartet uns ein volles Programm…

Olivier Feller