Planungssicherheit für Unternehmen

Was das neue Energiegesetz angeht, sollten wir die Kirche im Dorf lassen. Wir stimmen am 21. Mai nicht über eine Energiewende, über Lenkungsabgaben oder gar über Verfassungsänderungen ab. Es handelt sich nicht um eine Revolution, sondern lediglich um eine Evolution mit punktueller Korrektur. Diese erfolgt – nicht zuletzt dank dem Engagement der FDP – beispielsweise im Subventionssystem der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), das effizienter und marktnaher gestaltet wird. Zudem erhält das Subventionssystem eine zeitliche Frist und soll ab dem Jahr 2023 an auslaufen. Zum ersten Mal haben wir in der Schweizer Energiepolitik also eine echte Chance, dass eine Subvention definitiv abgeschafft wird!

Ein bedeutendes Sparpotenzial haben die Gebäude. Dank unserem Einsatz konnten wir die Anreize für die Sanierung des bestehenden Gebäudeparks steigern. Dies vor allem mit der verbesserten steuerlichen Abzugsfähigkeit für energetische Investitionen privater Hausbesitzer.

 

Ich bin überzeugt, dass das Parlament ein vernünftiges Gesetz verabschiedet hat. Es übernimmt die aktuellen und international vergleichbaren energetischen Vorgaben. Nach Jahren des politischen Tauziehens erhalten Unternehmen und potenzielle Investoren wieder Planungssicherheit. Arbeitsplätze können gesichert werden und der Wohlstand bleibt erhalten.

 

Die Mehrheit der FDP-Delegierten haben die Ja-Parole zum Energiegesetz gefasst. Trotz zum Teil unterschiedlichen Meinungen sind sich Befürworter wie Gegnern einig, dass unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung die Versorgungssicherheit der Schweiz in Zukunft mit marktnahen Modellen gewährleistet werden muss. Ob eine solche zukünftige Strategie konkrete Vorgaben betreffend die Höhe der Eigenproduktion, der Kapazitätsreserve oder der Strom- und Energieimporte beinhaltet, lasse ich offen. Unsere Wasserkraft wird in der Definition der künftigen Modelle aber sicher eine wesentliche Rolle spielen.

Peter Schilliger