Tabakproduktgesetz: Verbesserung ist nötig

FDP fordert einen besseren Jugendschutz im Gesetz

Der Nationalrat hat heute entschieden, das Tabakproduktgesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. FDP.Die Liberalen begrüsst diesen Entscheid, denn der Gesetzesentwurf des Bundesrats hätte zu einer Bevormundung der Bevölkerung geführt. Um die Rechtslücke zu schliessen, benötigt es ein neues Gesetz – aber nicht so. Die FDP will, dass der Bundesrat jetzt ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Jugendlichen legt und dass die Eigenverantwortung der Bürger bewahrt bleibt.


Der Nationalrat ist, genau wie der Ständerat im Juni, nicht vom neuen Tabakproduktgesetz überzeugt. Die FDP begrüsst, dass der Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Auch wenn die staatliche Bevormundung der ganzen Bevölkerung unnötig ist, ist es dennoch wichtig, dass Jugendliche unter 18 Jahren sich den Risiken des Tabakkonsums bewusst sind und davor geschützt werden. Deshalb ist es notwendig, dass der Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige auf gesetzlicher Ebene verboten wird. Konsequenterweise muss das Gesetz ebenfalls das Verbot von Werbekampagnen, die gezielt Minderjährige ansprechen, sowie eine Gesetzesgrundlage, welche Testkäufe erlaubt, beinhalten.

Eine Rückweisung ist kein Nichteintreten

Die FDP ist überzeugt, dass der Bundesrat ein besseres Gesetz vorlegen kann. Zusätzlich zu den oben erwähnten Massnamen für Minderjährige, müssen wichtige Elemente der Tabakverordnung in den Gesetzesentwurf übernommen werden. Ausgeschlossen müssen jedoch übermässige Einschränkungen bezüglich Werbung, Werbeaktionen und Sponsoring bleiben. Der Gesetzesentwurf muss ebenfalls alternative Produkte wie E-Zigaretten anerkennen und spezifische Regulierungen vorsehen. Diese Massnahmen ermöglichen ein Tabakproduktgesetz zu gestalten, das den Herausforderungen unserer Gesellschaft gerecht wird.

Eigenverantwortung erhalten

Der Tabakkonsum in der Schweiz ist in den letzten Jahren weiter rückläufig, die Leute hören zunehmend mit Rauchen auf. Die Zahl derjenigen, die dem Passivrauchen ausgesetzt sind, ist ebenfalls weiter gesunken. Diese Zahlen beweisen klar, dass eine weitergehende Verschärfung der Tabakproduktgesetzgebung nicht nötig ist. Ebenso wichtig ist es, dass man die Eigenverantwortung nicht einschränkt. Jede und jeder Erwachsene ist sich der Risiken bewusst, die der Tabakkonsum mit sich bringt und muss ihr bzw. sein Handeln selbständig entscheiden können.

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