FDP-Liberale Fraktion lehnt Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich ab

Das einseitige Abkommen stellt die Schweiz gegenüber anderen Staaten schlechter

Die FDP-Liberale Fraktion hat sich heute einstimmig gegen das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern ausgesprochen. Denn das vom Bundesrat unterstützte Abkommen stellt die Schweiz gegenüber anderen Staaten schlechter: Es verletzt das Prinzip der Besteuerung am Wohnort des Erblassers und benachteiligt Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Für die FDP ist klar, dass der Nationalrat das schädliche Abkommen ablehnen muss.

Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen versucht Frankreich, sich in unsere Steuerpolitik einzumischen. Die Schweiz würde durch das Abkommen einer doppelten Steuerpflicht – einerseits am Wohnort des Erblassers einerseits und am Wohnort des Erben andererseits – unterstellt. Die französischen Steuerbehörden könnten demnach Erben künftig besteuern, auch wenn diese keinen Bezug zu Frankreich haben. Die FDP will lieber kein Übereinkommen als ein solches ungerechtes und einseitig auferlegtes Abkommen, das unsere Souveränität einschränkt.

Abkommen mit Frankreich weckt Begehrlichkeiten anderer Staaten

Das Erbschaftssteuerabkommen wäre nicht nur zum einseitigen Vorteil von Frankreich. Vielmehr würden damit Begehrlichkeiten anderer Staaten geweckt, welche ähnliche Bestimmungen fordern würden. Weiter verstösst das Abkommen gegen internationale Standards und verletzt ein grundlegendes Prinzip: Ein Nachlass soll von dem Staat, in welchem der Erbe seinen Wohnsitz hat, besteuert werden und Immobilien sollen dort besteuert werden, wo sie liegen.

Die FDP-Liberale Fraktion folgt der von FDP-Nationalrat Jean-René Germanier eingereichten Motion, welche die Besteuerung von in der Schweiz gelegenen Immobilien durch Drittstaaten verhindern will. Deshalb hat sie das DBA mit Frankreich einstimmig abgelehnt – aus Liebe zur Schweiz.

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