EU-Erweiterungsbeitrag an Bedingungen knüpfen

Anlässlich ihrer heutigen Sitzung hat die FDP-Liberale Fraktion über den UNO-Migrationspakt und über den zweiten EU-Erweiterungsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten diskutiert. Die FDP lehnt den Migrationspakt mehrheitlich ab. Obwohl er rechtlich nicht bindend ist, ist aufgrund der politischen Implikationen äusserste Sorgfalt geboten. Ebenfalls diskutiert hat die Fraktion über den Erweiterungsbeitrag. Sie knüpft die Zustimmung an den Vorbehalt, dass die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.  

Der UNO-Migrationspakt ist rechtlich zwar nicht bindend, aufgrund der politischen Implikationen ist jedoch äusserste Sorgfalt geboten. Die Schweiz verfügt heute über ein sachgerechtes und solides Ausländerrecht. Für die Mehrheit der FDP-Liberale Fraktion überwiegen deshalb bei einer Zustimmung zum Migrationspakt die Risiken gegenüber dem Nutzen für die Schweiz. Die Forderungen des Migrationspakts sind teilweise widersprüchlich wie auch unrealistisch. Zudem stehen gewisse Inhalte im offenen Widerspruch zur Schweizer Gesetzgebung. Die Fraktion hat deshalb heute mehrheitlich beschlossen, das Vertragswerk abzulehnen. 

Erweiterungsbeitrag ja, aber nur unter gewissen Bedingungen

Die FDP hat sich 2007 für den freiwilligen Erweiterungsbeitrag ausgesprochen sowie 2016 im Parlament die Gesetzesgrundlage für einen eventuellen zweiten Beitrag gutgeheissen. Im Grundsatz ist die FDP nach wie vor bereit, diesen freiwilligen Solidaritätsbeitrag zu erneuern. Doch die FDP knüpft ihre Zustimmung an Bedingungen: Wir wollen eine Normalisierung der Beziehungen zur EU und Rechtssicherheit für unsere Wirtschaft. Diskriminierende Massnahmen der EU gegen die Schweiz sind nicht akzeptabel. Wesentlich ist dabei die Frage der Börsenregulierung, die von Seiten der EU als gleichwertig zu anerkennen ist. 


FDP.Die Liberalen. Gemeinsam weiterkommen.

Beat Walti
Thomas Hefti
Hugues Hiltpold