Bundesrat verweigert Positionsbezug zur Anwendung der Ventilklausel

Motion von FDP-Nationalrat Philipp Müller abgelehnt, obwohl Bedingungen erfüllt sind

Wie der Bundesrat heute mitteilt, wird er erst im Frühling 2012 über die Anwendung der Ventilklausel für Personen mit B-Bewilligungen aus der EU-8 überhaupt diskutieren: Er lehnt die Motion von FDP-Nationalrat Philipp Müller ab und drückt sich damit vor einem Positionsbezug. Dabei sind die Bedingungen für die Anwendung bereits seit letztem Juli klar erfüllt. Statt jetzt – an der Schwelle zu einer drohenden Wirtschaftskrise – mit der Annahme der Motion ein klares Signal zu setzen und die verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, schiebt er Diskussion und Entscheid auf die lange Bank. Die FDP ist erzürnt über diese Verzögerungstaktik des Bundesrats und fordert ihn auf, seine Haltung zu überdenken.

 

Nationalrat Philipp Müller ist erzürnt:

„Der Bundesrat macht sich zum Totengräber der Bilateralen Verträge: Statt heute Position zu beziehen und sich klar für die Ventilklausel einzusetzen, spielt er auf Zeit. Alle vertraglichen Möglichkeiten aus dem Freizügigkeitsabkommen müssen konsequent angewendet werden. Die Einwanderungszahlen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-8) steigen seit Mai 2011 (Wegfall der Kontingente) steil an. Dies hat dazu geführt, dass bereits Ende Juli die Kriterien für die Anwendung der Ventilklausel erfüllt sind.“

 

Motion 11.3867 „Anrufung der Ventilklausel für Personen mit B-Bewilligungen aus der EU-8“ von Nationalrat Philipp Müller:

http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20113867

Kontakte:

Nationalrat Philipp Müller, 079 330 20 79

Noé Blancpain, Kommunikationschef, 078 748 61 63

Philippe Miauton, Pressesprecher, 079 277 68 41