Auch bestehende Regulierung muss überprüft werden können

Bundesrat stellt sich Regulierungsabbau in den Weg

Der Bundesrat verpasst erneut eine Chance, Regulierung abzubauen. Ein vom Parlament überwiesener Vorstoss der FDP-Liberalen Fraktion verlangt eine unabhängige Kontrollstelle zur Überprüfung von Folgekosten von neuer Regulierung zu schaffen. Dies bereits gegen den Willen des Bundesrates. Die FDP will die Kompetenz dieser Kontrollstelle nun zusätzlich erweitern: Sie soll auch bereits bestehende Regulierung auf Optimierungspotenzial hin überprüfen können. Eine entsprechende FDP-Motion wurde vom Bundesrat aber zur Ablehnung empfohlen. Dieser Entscheid ist unverständlich.


Unverständlicherweise legt der Bundesrat zum wiederholten Male dem Abbau von Regulierung Steine in den Weg. Mit der überwiesenen FDP-Motion „Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken" hat der Bundesrat gegen seinen Willen den Auftrag erhalten, eine unabhängige Kontrollstelle zur Überprüfung von Folgekosten von neuer Regulierung zu schaffen. Die im Dezember 2016 eingereichte Motion „Regulierungskontrollbehörde soll auch bestehende Regulierung überprüfen können" sieht eine Kompetenzerweiterung dieser Stelle vor. Zusätzlich soll die Kontrollstelle gezielt bestehende Regulierung überprüfen und dem Parlament Empfehlungen abgeben können, wie diese optimiert werden kann. Die Behörde soll aus eigenem Impuls oder aufgrund von Eingaben aus der Bevölkerung, Wirtschaft oder Justiz überprüfen können, ob bestehende Regulierung unverhältnismässig, nicht mehr sachgerecht oder unnötig kostentreibend ist. Mit einer unabhängigen Analyse soll dem Parlament das Sparpotenzial aufgezeigt werden, um bestehende Regulierungskosten für Unternehmen und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu senken.

Unverständlicher Schritt des Bundesrates


Der heutige Entscheid des Bundesrats, dem Parlament diese Motion zur Ablehnung zu empfehlen, bedauern wir. Besonders vor dem Hintergrund des kürzlich erschienenen Berichts der eidgenössischen Finanzkontrolle ist dieser Entscheid fragwürdig. Gemäss diesem Bericht erfüllt die Verwaltung die Anforderungen bezüglich Berechnung von Folgekosten von Gesetzesvorlagen nämlich nur unzureichend. Eine starke, kompetente und unabhängige Kontrolle ist daher dringend notwendig, um sowohl Folgekosten zu prüfen als auch bestehende missratene und überholte Regulierung abzubauen.


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