Von der Pauschalbesteuerung profitiert die ganze Gesellschaft

 

geschrieben vonHans Hess, Ständerat OW

In vielen Kantonen steht die Besteuerung nach Aufwand von ausländischen Personen im Fokus der politischen Diskussion. Bislang lehnte aber einzig der Kanton Zürich eine Fortführung der Besteuerung nach Aufwand ab. Ich meinerseits halte die Pauschalbesteuerung für richtig - aus guten Gründen, meine ich.

 

 

 

Bei den Steuersubjekten, die überhaupt für eine Aufwandbesteuerung in Frage kommen, handelt es sich um nicht arbeitstätige Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen. Es ist also nicht so, dass man quasi als wohlhabende ausländische Person wählen kann zwischen einer ordentlichen Besteuerung oder einer nach Aufwand. Die Alternative zur Besteuerung nach Aufwand ist in der Regel keine Besteuerung in der Schweiz. In diesem Sinne ist es kein ungerechtes Privileg, sondern ein legales Konstrukt zur steuerlichen Erfassung von Ausländern. Hält man sich an diese Fakten, ist der ganzen Neiddebatte der Boden unter den Füssen weggezogen.

 

Kein Selbstbedienungsladen, sondern Besteuerung nach ordentlichen Kriterien

 

Die Steuerveranlagung einer nach Aufwand besteuerten Person erfolgt nach objektiven Kriterien, die einerseits durch das Bundesrecht generell vorgegeben sind und andererseits im Rahmen der kantonalen Steuerhoheit umgesetzt werden. Hier kommt es immer wieder zur Kritik, dass viele Kantone zu nachgiebig seien und zu wenig von den betreffenden Personen verlangten. Abschliessend kann ich das von aussen nicht beurteilen, doch bin ich gegenüber den kantonalen Vollzugsbehörden voller Vertrauen, dass die Besteuerung nach ordentlichen Kriterien erfolgt. Es besteht also alles andere als ein zufälliges Durcheinander bei der Art und Weise, wie die Steuerbeträge berechnet werden.

Es ist kein Zufall, dass vor allem Tourismus-Gebiete wie das Berner Oberland, Graubünden oder das Wallis viele solche Pauschalbesteuerten vorzuweisen haben. Die Ferienorte haben viele Zweitwohnungsbesitzer, die teilweise dort wohnen und somit die öffentliche Infrastruktur mit benutzen. Mit der Pauschalbesteuerung ist also ein Instrument vorhanden, mit dem man diese Personen an den Kosten für die Allgemeinheit teilhaben lassen kann, wovon letztlich alle profitieren.

 

Massnahmen gegen möglichen Missbrauch

 

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand verschärfen. Die FDP ist mit den Grundsätzen der Verschärfung einverstanden. Wir fordern aber aus Gründen der Rechtssicherheit eine wesentlich längere Übergangsfrist als die vorgeschlagenen fünf Jahre. Zudem darf der Bundesrat keine Massnahmen ergreifen, welche die Schweiz und insbesondere die Kantone im internationalen Vergleich benachteiligen. Sind diese Kriterien gewährleistet, so kann das Instrument der Pauschalbesteuerung weiterhin zum Vorteil aller und ohne Missbrauch angewendet werden.